Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Programm  des  Humanistischen  Sozialismus.

Die  Grundzinsgemeinschaft  bringt  uns  daher  ein  neues
Bodenrecht,  im  Gegensatz  zu  dem  römischen  Becht,  welches
mit  der  Begründung  des  unbeschränkten  Privateigentums
am  Erdboden  den  Kapitalismus  und  die  Yölkerknechtung
hervorrief,  ferner  im  Gegensatz  zum  germanischen  ßechte,
welches  die  Oberlehnsherrlichkeit  dem  Fürsten  wie  der
Adelsklasse  überwiesen  hatte.  Es  ist  uns  eine  große  Genugtuung, ­
  das  Prinzip  eines  organisch  sich  entwickelnden
Bodenrechtes  an  Stelle  der  schablonenhaften  Verstaatlichung
durch  Ankauf  oder  single  tax  zumal  in  Erwartung  steigender
Grundwerte  wenigstens  in  Deutschland  zur  Geltung  gebracht
zu  sehen.
In  mehr  als  einer  Weise  kann  die  Bückwandlung  des
Privatgrundzinses  in  die  Grundzinsgemeinschaft  bewirkt
werden,  und  zwar  am  vorteilhaftesten  bei  einem  naturgemäßen, ­
  durch  keine  Eingangszölle  auf  Lebensmittel  usw.
und  Ansammlung  riesiger  Grundflächen  in  einzelnen  Händen
künstlich  in  die  Höhe  getriebenen  Stand  der  Grundzinsen
(—  Grundrente).  Denn  gerade  die  hohen  Bodenpreise  mit
ihren  großen  Pachten  und  Hypothekenschulden  zugunsten
der  Großgrundbesitzer  und  Kapitalisten,  erdrücken  die  Bauern,
Handwerker,  Unternehmer  usw.  und  machen  ihnen  die  Konkurrenz ­
  des  Auslandes  so  schwer.  Die  Bückkehr  zu
voll  em  Freihandel  wollen  wir  auf  langsamem,  organischem ­
  Wege  in  Verbindung  mit  Beformen,  welche  die
Schuldzinsen  erleichtern,  erstrebt  sehen.
Unbedingt  schon  in  nächster  Zukunft  in  reines  Staatsund ­
  Gemeindeeigentum  sollte  derjenige  Boden  übergehen,
auf  welchem  die  Naturkräfte  aus  freiem  Antriebe  oder  ohne
wesentliches  Zutun  menschlicher  Arbeit  Werte  erzeugen,
also  Wälder,  Wiesen,  Weiden,  Moore,  unterirdische  Schätze
(Bergwerke,  Mineral-Gasquellen)  und  Wasserkräfte.  Denn
es  hätte  bei  Verstaatlichung  der  Grundzinsen  keinen  Sinn,
diesen  Boden  im  Einzeleigentum  zu  lassen,  da  sein  ganzer
            
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