Programm des Humanistischen Sozialismus.
Die Grundzinsgemeinschaft bringt uns daher ein neues
Bodenrecht, im Gegensatz zu dem römischen Becht, welches
mit der Begründung des unbeschränkten Privateigentums
am Erdboden den Kapitalismus und die Yölkerknechtung
hervorrief, ferner im Gegensatz zum germanischen ßechte,
welches die Oberlehnsherrlichkeit dem Fürsten wie der
Adelsklasse überwiesen hatte. Es ist uns eine große Genugtuung,
das Prinzip eines organisch sich entwickelnden
Bodenrechtes an Stelle der schablonenhaften Verstaatlichung
durch Ankauf oder single tax zumal in Erwartung steigender
Grundwerte wenigstens in Deutschland zur Geltung gebracht
zu sehen.
In mehr als einer Weise kann die Bückwandlung des
Privatgrundzinses in die Grundzinsgemeinschaft bewirkt
werden, und zwar am vorteilhaftesten bei einem naturgemäßen,
durch keine Eingangszölle auf Lebensmittel usw.
und Ansammlung riesiger Grundflächen in einzelnen Händen
künstlich in die Höhe getriebenen Stand der Grundzinsen
(— Grundrente). Denn gerade die hohen Bodenpreise mit
ihren großen Pachten und Hypothekenschulden zugunsten
der Großgrundbesitzer und Kapitalisten, erdrücken die Bauern,
Handwerker, Unternehmer usw. und machen ihnen die Konkurrenz
des Auslandes so schwer. Die Bückkehr zu
voll em Freihandel wollen wir auf langsamem, organischem
Wege in Verbindung mit Beformen, welche die
Schuldzinsen erleichtern, erstrebt sehen.
Unbedingt schon in nächster Zukunft in reines Staatsund
Gemeindeeigentum sollte derjenige Boden übergehen,
auf welchem die Naturkräfte aus freiem Antriebe oder ohne
wesentliches Zutun menschlicher Arbeit Werte erzeugen,
also Wälder, Wiesen, Weiden, Moore, unterirdische Schätze
(Bergwerke, Mineral-Gasquellen) und Wasserkräfte. Denn
es hätte bei Verstaatlichung der Grundzinsen keinen Sinn,
diesen Boden im Einzeleigentum zu lassen, da sein ganzer