426 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.
Tätigkeit war das Verständnis der Arbeiter für die Grenzen des Erreichbaren ge
fördert worden. Sie hatten erfahren, daß der Staat nicht bloß eine notwendige,
sondern auch eine wohltätige Einrichtung sei. Es war deshalb von Bedeutung, daß
dem Invalidenversicherungsgesetz von 1899, und zwar zum ersten Male bei einem
sozialpolitischen Gesetz, auch von der äußersten Linken im Reichstage zugestimmt
wurde. Auch darauf ist hinzuweisen, wieviel unerquicklicher sich in anderen Industrie
staaten das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestaltet hat. Dort
werden die wirtschaftlichen Kämpfe ungleich gewalttätiger und erbitterter geführt,
als es in Deutschland dank seiner umfassenden Arbeiterfürsorge der Fall ist. Ohne
diese wären die Machtfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern voraussichtlich
auch bei uns viel schärfer zum Austrag gebracht worden. Das will auch was bedeuten.
Jedenfalls berechtigt das Vergangene, mutig vorwärts zu schauen. Die Früchte einer
guten Tat reifen oft langsam. Auf die Dauer können sie nicht ausbleiben. Auch
Seine Majestät Kaiser Wilhelm 11. hat in seinem von hohem sozialen Pflichtgefühl ge
tragenen Erlasse zum fünfundzwanzigsten Gedenktage der Nooemberbotschaft dem Ver
trauen auf den endlichen Sieg gerechter Erkenntnis des Geleisteten Ausdruck gegeben.
Seine Majestät Kaiser Wilhelm II. hat in seinem von hohem Pflichtgefühl getragenen
Erlasse zum fünsundzwanzigsten Gedenktage der Novemberbotschaft dem Vertrauen
auf den endlichen Sieg gerechter Erkenntnis des Geleisteten Ausdruck gegeben.
Schließlich darf nicht übersehen werden, was auch in dem Arbeitererlasse unseres
Kaisers vom 4. Februar 1890 anerkannt ist, daß die wesentlich auf Hebung der wirt
schaftlichen Lage des Arbeiterftandes gerichtete Versicherung im Verein mit weiteren
Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung den friedlichen Ausgleich der Inter
essen zwischen Unternehmern und Arbeitern herbeiführen sollte. Auf einem der
Wege zum sozialen Frieden, in der Arbeiterversicherung, schreitet Deutschland an der
Spitze aller Kulturstaaten. Möge es unter dem Schutze einer mächtigen, einigenden
Reichsgewalt in schöpferischer Kraft auch die Wege zu finden wissen, welche unmittel
bar zu den Herzen der Arbeiter führen und diese überzeugen, daß nicht nur die
Arbeitskraft, sondern auch der Mensch und Mitbürger in ihnen geschätzt und geachtet
wird.
6. Die Einrichtung der deutschen Arbeiterversicherung und
ihre Leistungen in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens
(1885—1909).
Vom Arbeitsausschüsse der Sonderausstellung „Die deutsche
Arbeiterversicherun g".
Die deutsche Arbeiterversicherung. Merkblatt aus Anlaß der Internationalen
Hygieneausstellung Dresden 1911 und der Internationalen Industrie- und Gewerbeausstellung
Turin 1911. Herausgegeben von dem Arbeitsausschüsse der Sonderausstellung „Die deutsche
Arbeiteroersicherung". sOhne Ort und Jahr.j
Die Arbeiterversicherung setzt sich zum Ziele, die Arbeiterschaft gegenüber den
unvermeidlichen Gefahren und Schäden ihres Berufs in ihrem wirtschaftlichen Leben
zu sichern.
Jeder Arbeiter und jede Arbeiterin*) im Deutschen Reich
*) Der allgemeinen zwangsweisen Krankenversicherung unterliegen noch nicht:
Hausgewerbetreibende, landwirtschaftliche Arbeiter und Dienstboten. — Die Unfallver
sicherung betrifft vornehmlich die Großgewerbe. Ausgeschlossen ist ein großer Teil des
Handwerks und Kleingewerbes, der Hausindustrie und des Handelsgewerbes. — Der
Invalidenversicherung unterliegt noch nicht der größte Teil des Hausgewerbes. —