Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
sich jetzt ein Teil der Bodenbearbeitung, während sich ein 
anderer industrieller Tätigkeit hingibt. 
Wäre volkswirtschaftliches Denken im Rahmen einer 
Wissenschaft damals schon vorhanden gewesen, hätte Ge 
rechtigkeit die Wege der Völker geleitet, nichts wäre klarer 
gewesen, unter welchen Bedingungen man den allen ge 
meinsamen Boden den Bebauern überlassen hätte. Man 
würde von ihnen gefordert haben, das an die Gemeinschaft 
abzugeben, was die Naturkräfte ohne wesentliches Zutun 
leisten. 
Demnach hätten unterirdische Schätze, ferner Wälder, 
Wiesen, Weiden stets Gemeineigentum bleiben müssen, 
denn erstere sind von Anbeginn vorhanden gewesen, und 
der Ertrag in Wäldern, Wiesen und Weiden ist, abgesehen 
von sehr geringer menschlicher Arbeit, nur auf die Tätig 
keit der Natur zurückzuführen. Auch alle Wasserläufe hätten 
überall im Eigentum der Gesamtheit verbleiben müssen. 
Es hätte ja keinen Sinn gehabt, alle diese Flächen an 
einzelne auszutun, wenn die Privaten die Leistung der 
Naturkräfte als naturale Grundrente an die Gesellschaft 
hätten abgeben müssen. Es wäre für sie selbst nichts übrig 
geblieben. 
Dagegen verhält es sich mit Ackerland anders, da dieses 
bei sorgfältiger Arbeit, und bei Verwendung von Kapital 
über die Leistung der Naturkräfte ein Erhebliches mehr 
abwerfen kann, das nach Recht und Billigkeit dem Bebauer 
des Bodens gehört. 
Wäre so die naturale Grundrente Nationaleigentum ge 
wesen, so würde niemand in der Lage sein, sich große 
.Strecken Landes anzueignen, denn nur dann hätte er Vor 
teil von dem Boden, wenn er ihn sorgfältig bearbeitete. 
Sorgfältig bearbeiten, also einen Ertrag über die Tätigkeit 
der Naturkräfte, welche er abgeben muß, zu erzielen, wäre 
nur möglich bei einem je nach der Betriebsart mäßig um
	        
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