Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

322 Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen. 
Kommissionsplätze: Augsburg, Frankfurt, Nürnberg und München sind alle im An 
fang der siebziger Jahre als solche eingegangen. 
In Leipzig haben fast alle zum deutschen Buchhandel gehörigen Firmen ihren 
Kommissionär, verschiedene haben je nach der Lage ihres Geschäftssitzes noch ein oder 
zwei, auch drei andere Kommissionäre. 
Die Zahl der von den Kommissionsgeschäften vertretenen Firmen schwankt 
zwischen 1 und 804. Auch beim Kommissionsgeschäft ist der Großbetrieb besonders 
lohnend. Wir finden daher auch, daß die Zahl der Kommissionäre nicht mit der Zahl 
der Kommittenten gewachsen, sondern eher zurückgegangen ist, infolge des Ankaufs 
kleinerer Firmen durch große Kommissionsgeschäfte rc. Die größten Betriebe hat 
naturgemäß Leipzig. Wir finden dort 3 Geschäfte mit 600—804 Kommittenten, 3 mit 
300—600 Kommittenten, 9 mit 200—300 und 12 mit 100—200 Kommittenten. In 
Stuttgart ist die höchste Kommittentenzahl einer Firma 234 und in Wien 158.*) 
Der buchhändlerische Kommissionär ist nicht dem Kommissionär im Sinne des 
Handelsgesetzbuchs gleichzustellen, welcher es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder 
Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu 
kaufen oder zu verkaufen. Der buchhändlerische Kommissionär ist vielmehr der ein 
fache Bevollmächtigte des Kommittenten und ist in dessen Auftrag, Namen und für 
dessen Rechnung tätig. 
Der Kommissionär wird in der Regel ein- für allemal mit der Vertretung einer 
Firma am Kommissionsplatz betraut. Er wird bei der Etablierung der Firmen auf 
den Zirkularen angegeben, ist auf den Verlangzetteln rc. genannt und wird außerdem 
in den buchhändlerischen Zeitschriften bekannt gegeben, wie er auch in den buchhänd 
lerischen Adreßbüchern rc. stets bei den Firmen der Kommittenten genannt ist. Der 
Kommissionär gilt so lange als Vertreter einer Firma, bis ein öffentlicher Widerruf 
erfolgt ist; für die Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler gilt als 
öffentliche Bekanntmachung die diesbezügliche Anzeige in dem Börsenblatt für den 
Deutschen Buchhandel. Er ist ohne weiteres zur Empfangnahme von Sendungen 
aller Art sowie zur Empfangnahme von Zahlungen für Rechnung des Kommittenten 
befugt. Ebenso liefert er dessen Sendungen aus und leistet in seinem Auftrag und 
Namen Zahlungen. 
Für die Erledigung der Zahlungen im Auftrage des Kommittenten wird der 
Kommissionär von diesem mit Kasse versehen. In einzelnen Fällen kommt es vor, 
daß der Kommissionär seinen Kommittenten dabei Vorschüsse gewährt, ebenso wie bei 
den später zu gewährenden Ostermeßzahlungen, was teilweise zu einer wenig 
wünschenswerten Abhängigkeit der Kommittenten von ihrem Kommissionär führt. Im 
allgemeinen aber werden die Barsummen dem Kommissionär eingezahlt oder auch 
teilweise, wenn dies nicht erfolgt, von diesem per Tratte erhoben. Für die Speditions 
tätigkeit erhält der Kommissionär im allgemeinen ein Fixum pro Jahr; eine Einzel 
berechnung für die Besorgung der Pakete findet nicht statt. Dagegen wird von ihm 
die für die Sendung verwandte Emballage meist nach dem Gewicht berechnet, während 
er selbst für die von den Kommittenten erhaltene und wieder verwendbare Emballage 
nichts vergütet. 
Für die Besorgung der Barpakete, der Auslieferungslager, der Abrechnungs 
arbeiten rc. stehen dem Kommissionär Provisionen zu. Bemerkenswert ist, daß vom 
*) Die Zahl der von den Kommissionsgeschäften vertretenen Firmen schwankt auch im 
Jahre 1912 außerordentlich. In Leipzig gibt es 20 Geschäfte mit 102—195 Kommittenten, 
8 mit 206—284, 4 mit 330-377 und je 1 mit 853, 864, 878 und 1057; die übrigen 110 haben 
weniger als 100 Kommittenten. In Stuttgart ist die höchste Kommittentenzahl einer 
Firma 456, in Wien 229 und in Berlin 119. (Freundliche Mitteilung der Geschäftsstelle des 
Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig). — G. M.
	        
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