Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.  323
Kommissionär  dem  Kommittenten  im  allgemeinen  kein  längerer  Kredit  wie  sonst  im
Buchhandel  gewährt  wird.  Die  festen  Kommissionsgebühren  werden  im  allgemeinen
halbjährlich  erhoben,  die  Provisionen  monatlich,  die  Emballage  ebenfalls  monatliche
Über  die  Besorgung  der  Auslieferungslager  wird  gewöhnlich  halbjährlich,  selten
vierteljährlich  abgerechnet.  Die  Zahlungen  sind  gleich  nach  Erhalt  der  Aufstellungen
fällig,  mit  Verlegerkommittenten  werden  sie  meist  gegen  die  für  dieselben  eingenommenen ­
  Zahlungen  aufgerechnet.
Außer  den  regulären  Tätigkeiten  des  buchhändlerischen  Kommissionärs  besorgt
dieser,  auch  ausnahmsweise  Kommissionsgeschäfte  im  Sinne  des  Handelsgesetzbuchs,
indem  er  die  Geschäfte  mit  den  Verlegern  in  eigenem  Namen  abschließt  und  dann  von
sich  aus  an  seine  Kommittenten  weiterliefert.  Meist  ist  der  Grund  dafür  der,  daß  die
betreffenden  Kommittenten  nicht  mit  den  Verlegern  in  Rechnungsverkehr  stehen,  von
welchen  sie  Bücher  in  feste  Rechnung  oder  ü  condition  zu  beziehen  wünschen.  Hier
springt  dann  der  kapitalkräftige  Kommissionär  ein,  welcher  allgemeinen  Kredit  genießt.
Er  bestellt  die  betreffenden  Bücher  im  eigenen  Namen  vom  Verleger  und  ist  diesem
gegenüber  auch  allein  verantwortlich  und  haftbar.  Er  selbst  tritt  dem  Kommittenten
gegenüber  an  die  Stelle  des  Verlegers.  Er  liefert  demselben,  wie  der  Verleger,
emballagefrei,  berechnet  ihm  aber  5%  mehr  als  der  Verleger.  Im  allgemeinen  rechnet
er  mit  dem  Kommittenten  über  diese  Lieferungen  ebenfalls  zur  Ostermesse  ab.  Diese
Tätigkeit  war  früher  häufiger,  indem  die  Handlungen  an  den  Meßplätzen  große
Sortimentslager  hielten,  aus  denen  sie  dem  Buchhandel  in  den  kleineren  Städten
lieferten.  Doch  möchten  wir  nicht,  wie  das  Schürmann  tut,  die  Bezeichnung
.»Kommissionär"  auf  diese  Tätigkeit  zurückführen.  Von  Bedeutung  ist  sie  heute  nur
für  ganz  kleine  Handlungen,  wie  besonders  für  Buchbindereien,  die  daneben  auch
Buchhandel  betreiben.  Mit  dieser  Art  des  Kommissionsgeschäfts  beschäftigen  sich
wenige  Leipziger  Kommissionshandlungen,  die  besonders  derartige  Firmen  zu  Kommittenten ­
  haben;  es  find  das  die  sog.  „Buchbinderkommissionäre".

3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.
Von  Gustav  Fischer.

Fischer,  Grundzüge  der  Organisation  des  deutschen  Buchhandels.  Jena,  GustachFischer,
1903.  S.  11-14.
Frankfurt  a.  M.,  dessen  Messen  schon  im  13.  Jahrhundert  (1240)  bestanden,
war  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  der  bedeutendste  deutsche  Meßplatz  geworden
und  wurde  von  Kaufleuten  aus  allen  europäischen  Ländern  besucht.  So  war  es  denn
natürlich,  daß  auch  der  Handschriftenhandel  hier  einen  Hauptabsatzmarkt  fand,  und  daß
der  ihn  ablösende  Buchhandel  ebenfalls  auf  der  Frankfurter  Messe,  wo  alle  Welt
zusammenkam,  seine  Waren  abzusetzen  suchte.  Schon  Fust  und  Schöffer,  die  ersten
Mainzer  Drucker,  hatten  in  den  sechziger  Jahren  die  Erzeugnisse  ihrer  Pressen  in
Frankfurt  ausgeboten.  Ihrem  Beispiel  folgten  bald  andere  Drucker  und  Verleger,  die
regelmäßig  mit  einem  größeren  Büchervorrat  zu  den  Messen  zogen  und  dort  zunächst
an  den  Kaufleuten,  welche  die  Bücher  neben  anderen  Waren  vertrieben,  später  auch
an  den  selbständigen  Buchführern,  dann  aber  auch  an  den  Bücherliebhabern  direkt  die
Käufer  für  ihre  Werke  fanden.  Schon  in  den  siebziger  Jahren  des  15.  Jahrhunderts
fanden  diese  regelmäßigen  Besuche  der  Verleger  auf  der  Frankfurter  Messe  statt.  Um
die  Wende  des  Jahrhunderts  finden  wir  bereits  einen  ausgedehnten  Meßbesuch  in
Frankfurt  seitens  des  Buchhandels,  ja  größere  Verleger,  wie  Antoni  Koberger  in
Nürnberg,  hatten  schon  im  Beginne  des  16.  Jahrhunderts  (1506)  dauernde  Nieder-
            
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