5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik.
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mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft, sich in den zahlreichen
Rechtsfragen zurechtzufinden, die heute im ganzen wie im einzelnen
auf seine Verhältnisse einwirken. Er braucht sachverständigen Rat,
oft genug auch sachverständige Hilfe, und zwar sowohl zur richtigen
Vertretung, Wahrnehmung und Sicherung seiner gesetzlich berechtigten
Forderungen und Ansprüche, als auch zur Zurückhaltung von unbe
gründeten Ansprüchen und verkehrten, aussichtslosen Schritten. Es
gab und gibt viele Personen, die dem Arbeiter die Befriedigung dieses
Bedürfnisses gegen Entgelt ermöglichen -wollen. Dem Arbeiter fehlen
oft genug die Mittel dazu, diesen Weg zu beschreiten, und überdies ist
es nicht immer wünschenswert, daß der Arbeiter auf Inanspruchnahme
entgeltlicher Beratung in Rechtsfragen verwiesen wird. An Rechts
anwälte wird er sich nur in seltenen Fällen wenden können, weil ihm
die Ausgaben zu groß werden, und wenden wollen, weil er von dem
in Arbeiterkreisen weit verbreiteten Mißtrauen gegen Angehörige
anderer, anscheinend oder wirklich besser gestellter Klassen beherrscht
wird. Es würden deshalb oft die Rechtskonsulenten sein, an die er
sich zu wenden hätte, und unter diesen die lauteren von den un
lauteren Elementen zu scheiden, würde ihm in sehr vielen Fällen nicht
möglich sein. Je mehr er den unlauteren Elementen in die Hände
fällt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß das natürliche und
berechtigte Streben des Arbeiters nach Wahrung seiner Rechte in
falsche Bahnen gelenkt und daß es einer skrupellosen Ausnutzung zu
Erwerbszwecken dienstbar gemacht wird. Daß darin ein bedenklicher
Übelstand liegt, wird von keiner Seite bestritten. Auch die neuere
sozialpolitische Gesetzgebung hat das anerkannt uud deshalb unlautere
Elemente der bezeichneten Art von den Gewerbegerichten und von
den Schiedsgerichten und Rekursinstanzen der Arbeiterversicherung
fernzuhalten gesucht. In vielen Fällen würde der Arbeiter bei un
beteiligten Behörden unentgeltlich zuverlässige Auskunft erhalten
können. Sein Mißtrauen auch gegen diese ist aber in der Regel viel
zu stark, als daß er sich gern an sie wenden sollte. Unter solchen
Umständen mußten ihm zunächst die Vereine, Verbände und sonstigen
Organisationen, denen er angehört oder mit denen er Fühlung unter
hält, als die geeignetsten Stellen erscheinen, von denen er sich Rat
und Auskunft holen könnte. In der Tat ist dieser Weg zunächst be
schritten worden. Eine Reihe der in Frage kommenden Organisa
tionen hat sich dadurch veranlaßt gesehen, besondere Kommissionen
für derartige Zwecke einzusetzen, ohne dadurch den Ansprüchen sachlich
vollkommen genügen zu könnnen. Die Mühewaltung,- die damit über
nommen wurde, nahm schon an äußerem Umfang rasch zu, und über
dies war die Verantwortung für sachliche Richtigkeit der erteilten
Ratschläge usw. für Personen, deren Berufstätigkeit auf ganz anderen