fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
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mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft, sich in den zahlreichen 
Rechtsfragen zurechtzufinden, die heute im ganzen wie im einzelnen 
auf seine Verhältnisse einwirken. Er braucht sachverständigen Rat, 
oft genug auch sachverständige Hilfe, und zwar sowohl zur richtigen 
Vertretung, Wahrnehmung und Sicherung seiner gesetzlich berechtigten 
Forderungen und Ansprüche, als auch zur Zurückhaltung von unbe 
gründeten Ansprüchen und verkehrten, aussichtslosen Schritten. Es 
gab und gibt viele Personen, die dem Arbeiter die Befriedigung dieses 
Bedürfnisses gegen Entgelt ermöglichen -wollen. Dem Arbeiter fehlen 
oft genug die Mittel dazu, diesen Weg zu beschreiten, und überdies ist 
es nicht immer wünschenswert, daß der Arbeiter auf Inanspruchnahme 
entgeltlicher Beratung in Rechtsfragen verwiesen wird. An Rechts 
anwälte wird er sich nur in seltenen Fällen wenden können, weil ihm 
die Ausgaben zu groß werden, und wenden wollen, weil er von dem 
in Arbeiterkreisen weit verbreiteten Mißtrauen gegen Angehörige 
anderer, anscheinend oder wirklich besser gestellter Klassen beherrscht 
wird. Es würden deshalb oft die Rechtskonsulenten sein, an die er 
sich zu wenden hätte, und unter diesen die lauteren von den un 
lauteren Elementen zu scheiden, würde ihm in sehr vielen Fällen nicht 
möglich sein. Je mehr er den unlauteren Elementen in die Hände 
fällt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß das natürliche und 
berechtigte Streben des Arbeiters nach Wahrung seiner Rechte in 
falsche Bahnen gelenkt und daß es einer skrupellosen Ausnutzung zu 
Erwerbszwecken dienstbar gemacht wird. Daß darin ein bedenklicher 
Übelstand liegt, wird von keiner Seite bestritten. Auch die neuere 
sozialpolitische Gesetzgebung hat das anerkannt uud deshalb unlautere 
Elemente der bezeichneten Art von den Gewerbegerichten und von 
den Schiedsgerichten und Rekursinstanzen der Arbeiterversicherung 
fernzuhalten gesucht. In vielen Fällen würde der Arbeiter bei un 
beteiligten Behörden unentgeltlich zuverlässige Auskunft erhalten 
können. Sein Mißtrauen auch gegen diese ist aber in der Regel viel 
zu stark, als daß er sich gern an sie wenden sollte. Unter solchen 
Umständen mußten ihm zunächst die Vereine, Verbände und sonstigen 
Organisationen, denen er angehört oder mit denen er Fühlung unter 
hält, als die geeignetsten Stellen erscheinen, von denen er sich Rat 
und Auskunft holen könnte. In der Tat ist dieser Weg zunächst be 
schritten worden. Eine Reihe der in Frage kommenden Organisa 
tionen hat sich dadurch veranlaßt gesehen, besondere Kommissionen 
für derartige Zwecke einzusetzen, ohne dadurch den Ansprüchen sachlich 
vollkommen genügen zu könnnen. Die Mühewaltung,- die damit über 
nommen wurde, nahm schon an äußerem Umfang rasch zu, und über 
dies war die Verantwortung für sachliche Richtigkeit der erteilten 
Ratschläge usw. für Personen, deren Berufstätigkeit auf ganz anderen
	        
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