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Untersuchung von Kalksteinen, Mergel bezw. Kalkdüngemitteln.
b) Schwefelsäure-Aufschließung: Der in Salzsäure unlösliche und aus
gewaschene Rückstand wird erst mit einer Lösung von Natriumkarbonat und etwas
Natriumhydroxyd ausgekocht, um die durch Salzsäure gelöste Kieselsäure zu bestimmen;
der ausgewaschene Rückstand hiervon wird direkt noch feucht zweimal mit konzentrierter
Schwefelsäure in einer Platinschale bis fast zur Trockne verraucht und die auf
geschlossene Masse zur Bestimmung der einzelnen Bestandteile (Kieselsäure, Tonerde,
Sand, Kalk und Alkalien) wie bei Boden S. 24 bezw. 31 behandelt.
c) Erfordert die Untersuchung auch eine Bestimmung der Silikate in dem
Sande, so wird genau wie bei Boden S. 32 u, f. verfahren.
Für die Untersuchung von Kalkdüngemitteln hat der Verband land
wirtschaftlicher Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche auf Antrag von Br. Tacke 1 )
folgende Bestimmungen getroffen:
Bei diesen Untersuchungen kommen in Betracht;
A. 1. Gebrannter Kalk in Stücken oder gemahlen.
2. Gebrannter gelöschter Kalk.
3. Gebrannte oder gebrannte und gelöschte Graukalke (stark magnesiahaltige
gebrannte Kalke).
B. 4. Kalkmergel und Tonmergel.
5. Dolomitische Mergel.
C. 6. Gemische aus A und B in verschiedenem Verhältnis.
D. 7. Abfallkalke (Nebenerzeugnisse der chemischen Industrie).
Als wertbestimmend für die Kalkdüngemittel ist in allen Fällen
nur der Gehalt derselben an Kalk oder Magnesia in basisch wirkender
Form zu betrachten (Oxyd, Oxydhydrat, Karbonat, nicht in Ver
bindungen der genannten Basen mit anderen Säuren, Calciumsulfat,
Magnesium- und Caloiumsilikate).
Probenahme. Bei gebranntem Kalke in Stücken hat die Probenahme in der Art
zu geschehen, daß eine größere Anzahl von Brocken von verschiedenen Stellen des
Haufens zu haselnußgroßen Stücken zerschlagen, aus der sorgfältig gemischten Probe
eine Durchschnittsprobe von mindestens 500 g genommen und in eine trockne Flasche
gefüllt und dicht verschlossen wird. Bei den übrigen Kalkdüngemitteln in gemahlener
Form erfolgt die Probenahme nach den für Düngemittel geltenden Vorschriften.
Da Kalkdüngemittel, die Ätzkalk enthalten, namentlich in gemahlener Form während
des Versandes Wasser und Kohlensäure aufnehmen, so ist bei solchen die Probe
bei loser Verladung nach Entfernung der oberen Schicht der Ladung, bei Verladung
in Säcken aus der Mitte der Säcke zu entnehmen. Die Verpackung der Probe hat
bei gebranntem Kalk und gelöschtem Kalk jedoch in dicht verschlossenen Flaschen,
nicht in Büchsen zu erfolgen.
Vorbereitung der Proben im Laboratorium. Die Proben müssen mög
lichst schnell so weit zerkleinert werden, daß sie durch ein Millimetersieb gehen. Aus
dem Durchgesiebten wird eine Probe so schnell als möglich durch ein Thomasmehl
sieb gebracht und zur Untersuchung .verwendet.
Untersuchung A. Bei Kalkdüngemitteln unter A 1 und 2 bekannter
Herkunft mit geringem Gehalt an Magnesia (bis 5 °/ 0 ) wird der Gehalt an basisch
wirkenden Stoffen wie folgt ermittelt: 0,25 g werden mit etwa 200 ccm erwärmtem
Wasser aufgeschüttelt, mit 25 oder 50 ccm titrierter Schwefelsäure versetzt (etwa
1 / 5 normal), die Kohlensäure durch Kochen entfernt und die überschüssige Säure
!) Landw. Versuchs-Stationen 1899, 52, 76; 1900, 54, 7; vergl. auch ImmendorfL
Zeitschrift f. angew. Chemie 1900, 1147.