Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  Gruppe  der  Universitätsprofessoren

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Die  theoretische  ist  die  Philosophie  der  Sozialwissenschaften  ;
die  angewandte  oder  „politique  sociale“  ist  die  Kunstlehre,  welche
die  verschiedensten,  gesellschaftlichen  Erscheinungen,  oder  besser
die  Individuen,  welche  deren  Faktoren  sind,  regiert.  Die  Volkswirtschaft^ ­
  olitik  und  die  Sozialpolitik  sind  Teile  derselben  *).
Für  den  Unterricht  in  den  Sozialwissenschaften  stellt
Worms  folgende  Desiderata  auf:  1.  Schaffung  von  Lehrstühlen
für  Soziologie  an  den  juristischen  Fakultäten;  2.  Zusammenfassung ­
  des  heute  auf  mehrere  Lehrstühle  für  économie  industrielle,
rurale  usw.  verteilten  Lehrstoffes  in  das  Unterrichtsfach  :  Sozialpolitik; ­
  3.  Umgestaltung  des  nationalökonomischen  Unterrichts
in  folgender  Weise:  als  Einleitung  wäre  eine  detaillierte  Beschreibung ­
  der  zeitgenössischen  nationalen  Volkswirtschaft  zu
geben.  Daran  schlöße  sich  die  Darlegung  des  Systems  der
Volkswirtschaftslehre  in  zwei  Teilen:  doktrineller  oder  theoretischer ­
  Teil  und  angewandter  Teil  oder  VolksWirtschaftspolitik.
Dem  doktrinellen  Teil  wäre  eine  kurzgefaßte  Zusammenstellung
der  Prinzipien  und  Methodenlehre  der  Soziologie  vorauszuschicken.
Im  weiteren  Verlauf  des  Unterrichts  sollen  gelegentlich  Probleme
der  Weltwirtschaft  und  solche  der  Sozialpolitik  kurz  erörtert
werden.
Von  dieser  Einrichtung  des  volkswirtschaftlichen  Unterrichts ­
  verspricht  sich  Emile  Worms  ein  Doppeltes  :  1.  Der
Umstand,  daß  eine  Beschreibung  der  bestehenden,  nationalen
Volkswirtschaft  an  die  Spitze  gestellt  wird,  wird  eine  engere
Anpassung  der  Doktrin  an  das  wirkliche  Leben  bewirken;  2.  die
Tatsache,  daß  Theorie  und  Kunstlehre  von  demselben  Lehrer
vorzutragen  sind,  wird  die  Entfaltung  innigerer  Wechselbeziehungen ­
  zwischen  Doktrin,  Gesetzgebung  und  Verwaltung
fördern.
Die  Vorschläge  Worms’,  die  Reorganisation  des  nationalökonomischen ­
  Unterrichts  betreffend,  beweisen,  daß  die  weitgehende ­
  Spezialisierung  des  staatswissenschaftlichen  Unterrichts
an  den  juristischen  Fakultäten  Frankreichs  in  den  beteiligten
Kreisen  zu  Bedenken  Anlaß  gibt.  Auf  die  in  Frage  stehende
Organisation  wird  unten  im  III.  Buche  zurückzukommen  sein.

b  Vgl.  ibid.  p.  36  ff.  Über  die  Gegenüberstellung:  économie  politique,
économie  sociale,  sociologie.  Vgl.  Wasserrab,  Die  soziale  Frage.
            
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