270 Die katholischen und verwandten Schulen in der Gegenwart
vollziehenden Schmälerung oder gar dem Verluste des Wohlstandes“
x ).
ad b). Damit eine Volkswirtschaft fortschreite und gedeihe,
bedarf sie neben dem Freiwaltenlassen der Naturgesetze
gewissenhafter Beobachtung der „wirtschaftlichen Gebräuche“.
Damit ist gemeint, was Le Play die Pflichten des Patronage
nennt 2 ).
ad c). Die französische Nationalökonomie läßt die staatliche
Einmischung ins Wirtschaftsleben nur dann zu, wenn die
individuelle und kollektive Initiative bestehenden Schäden und
Mißbräuchen gegenüber ohnmächtig und fruchtlos ist. Für
die Zentralgewalt vindiziert sie nur jene Funktionen, die von
der Gemeinde und der Provinz nicht erfüllt werden können 3 ).
Die Einmischung der öffentlichen Gewalt ins Wirtschaftsleben
vollzieht sich in der Hauptsache auf den Gebieten der
Finanz-, der Handels- und der Sozialpolitik. In der Finanzpolitik
steht die französische Schule nach Béchaux auf dem
Boden des in Frankreich bestehenden Ertragssteuersystems; in
der Handelspolitik bekennt sie sich zu Leroy-Beaulieus System
der Handelsverträge, in der Sozialpolitik deckt sich ihr
Standpunkt mit demjenigen des (von der Brüsseler Le Playgesellschaft
inspirierten) belgischen Staates. „Alle belgischen
sozialpolitischen Gesetze über Familie und Herd, Arbeit, Arbeitslohn
und Genossenschaftswesen stehen auf dem Boden der individuellen
Freiheit“ 4 ). Béchaux gibt Frankreich den Rat,
sich in der Regelung der Sozialversicherung dem Vorgehen
Belgiens anzuschließen und sich von dem deutschen Zwangssystem
fern zu halten 5 ). Was endlich das schwierige Problem
des internationalen Arbeiterschutzes betrifft, so steht ihm die
französische Schule abwartend gegenüber. Sympathisch ist ihr
dabei, daß die völkerrechtliche Entwicklung notwendig mäßigend
auf den modernen Staatsimperialismus wirken muß 6 ).
b ibid. Buch II, Kap. 1, p. 25 ff.
2 ) ibid. p. 42 ff.
s ) ibid. Buch II, Kap. 3, p. 58 ff.
4 ) ibid. p. 128.
5 ) ibid. p. 128.
6 ) ibid. p. 143 ff.