Object: Die Volkswirthschaftslehre

§ 33. 34. Wissenschaft von der Volkswirthschaft. 47 
Die Beziehung aber, in welcher Volkswirthschaftslehre und 
Statistik zu einander stehen, ist deshalb eine wechselseitige, weil alle 
irgendwie von wirthschaftlichen Verhältnissen handelnde Theile dieser 
sich wieder bei Erklärung des Beobachteten ans jene zu stützen haben. 
§34. 
Als Erfahrungswissenschaft ist die Volkswirthschaftslehre 
rucksichtlich ihrer eigenen Ausbildung von derjenigen der 
Volkswirthschaft abhängig. Dieselbe begann deshalb verhält- 
nißmäßig spät in vorbereitenden Anfängen zu entstehen, und 
kann zu keiner Zeit als völlig abgeschlossen erscheinen, weil 
stets nur die Gesetze der Erscheinungen erkennbar sind, welche 
sich bereits vollständig entwickelt haben. 
Eine besondere, vom menschlichen Wirthschaften handelnde 
Wissenschaft konnte nicht entstehen, bevor jenes gesellschaftlicher 
geworden war, und hat sich thatsächlich erst nach . der volleren 
Entwickelung des Völker- und Weltverkehrs auszubilden an 
gefangen, welche anfangs de.r neueren Zeit infolge verschiedener 
Vorgänge und namentlich auch des Aufschwungs eintrat, den der 
überseeische Handel seit Entdeckung Amerikas und Auffindung 
eines Seeweges nach Ostindien nahm. 
Jene Ansänge bildeten sich an der Jnbetrachtnahme 
praktischer Specialfragen und regierungsseitiger Aufgaben 
heran, was nachher daraus hinführte, die ans den dabei 
gewonnenen Auffassungen später hervorgehende Lehre als eine 
staatswissenschaftliche (politische), als einen wirthschaftswissen- 
schaftlichen Untertheil der Wissenschaft vom Staate, der 
Staats wissen sch a ft (Politik), ìmb beziehentlich als den 
staatswirthschaftlichenUntertheil der sogenannten Ka m er a l- 
w i s s e n s ch a f t aufzufassen. 
Einerseits Specialfragcn in Bezug auf auswärtigen Handel, 
Kolonien, Geldumlauf, Münz- und Zollwcscn rc., andererseits 
fiskalische*) Interessen und das damit wenigstens theilweise zu- 
*) Fiscus, Korb, Geldkorb, im letzteren Sinne auch für fürstliche Kasse und 
t deren Einkünfte, im Gegensatz zu aerarium, Schatzkammer des Staats, Staats 
kasse, gebraucht.
	        
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