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die in Geld ausgedrückten Preise bezahle, so „gibt der Produzent
die eingeschränkte Naturalform eines besonders gearteten Produkts
hin“ und bekommt seinerseits „das allgemeine (Um-) Tauschmittel
Geld in seine Hand, welchem die Massengewohnheit (!) der An-
nahme zu eigen ist, und wird dadurch in größerem oder kleinerem
Umfange Herr über den Markt, auf dem er mit seiner Nachfrage
auftreten kann“ (Wieser, S. 302). Nichts anderes besagt auch
Helfferichs pathetische Bezeichnung des Geldes als eines „Wert-
aufbewahrungsmittels“ und „Wertträgers durch Zeit und Raum“;
nur wenn ich seiner beständigen Wertgeltung sicher zu sein glaube,
werde ich Geld „horten“ oder ausleihen, Alle privatwirtschaftlichen
Geldfunktionen weisen auf die Kaufkraft zurück: Geldrechnung —
ihre Messung; Geldzahlung — ihre Übertragung; Geldhortung —
ihre Aufspeicherung; Gelddarlehen — ihre „Kapitalisierung“ (vgl.
unten IV).
Um alle Mißverständnisse auszuschließen, die sich aus der
Anwendung des mehrdeutigen Wortes Kaufkraft ergeben
könnten, sei bemerkt, daß nur subjektive, abstrakte, nomi-
nale, aktuelle Kaufkraft hier als im Geld verkörpert be-
zeichnet werden soll:
ı. Subjektive Kaufkraft des Geldbesitzers, dem eben durch
diesen Besitz die Möglichkeit gegeben wird, „auf dem Markt mit
seiner Nachfrage aufzutreten“ (Wieser); im Gegensatz zur sogen.
objektiven Kaufkraft „des Geldes“, d. h. der Spiegelung des
durchschnittlichen Preisniveaus in der Geldeinheit.
2. Abstrakte Kaufkraft, im Sinne Schumpeters als „ab-
strakte — d.h. nicht in konkreten Gütern festgelegte — Macht
über Güter im allgemeinen; als das, was in der englischen Literatur
mitunter general purchasing power genannt wird“ (Theorie, S. 84;
ähnlich Adolph Wagner, Philippovich, Amonn).
3. Nominale Kaufkraft, ohne Rücksicht darauf, welche
Arten und Mengen realer, wirklicher Güter und Dienstleistungen
„hinter“ dem Geld stehen; ob es nicht teilweise bloß formal durch
Versprechungen für die Zukunft „gedeckt“ ist, welche die Kauf-
kraft der Einzelwirte künstlich steigern, sie höher erscheinen lassen
als sie in Wirklichkeit ist.
4. Aktuelle Kaufkraft, wie Beckerath sie definiert: als
‚sofortige, gegenwärtige Verfügungsgewalt über gegenwärtige
Güter und Dienstleistungen, . . aktuelles Güter- und Leistungs-
vermögen als Grundlage ; . augenblicklich verfügbarer erwerbs-
wirtschaftlicher oder konsumptiver Nutzung ... Dagegen handelt