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Die liberale Schule
Die Staatsintervention, die Baudrillart verlangt, beschränkt
sich auf : Unterricht, öffentliche Arbeiten, Volkskredit,
Schutz der Frauen- und Kinderarbeit und Armenunterstützung*).
In den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern haben
gegenseitiges Wohlwollen und Nächstenliebe zu herrschen, sollen
nicht die aus der strikten Rechtsordnung sich ergebenden Beziehungen
zur Bewahrheitung des Spruchs: „Summum jus,
summa injuria“ führen 2 ).
Wie man sieht, sind Bau drill arts Interventionismus und
„Anleihen bei der Gefühlsmoral“ recht schwächlich. Deren Bedeutung
liegt nicht in ihnen selbst, sondern in der moralphilosophischen
Begründung der grundsätzlichen Einmischung des
Staates ins Wirtschaftsleben.
Der Moral der Selbstvervollkommnung, dem Utilitarismus,
entnimmt Baudrillart das Element des Eigeninteresses als eines
fruchtbaren und berechtigten Beweggrundes für das wirtschaftliche
Handeln des Menschen. Dieses Eigeninteresse aber hebt
er scharf ab von verwerflichem Egoismus und versucht, ihm
eine höhere sittliche Weihe zu geben : es geht auf in der höheren
Einheit des Individuums 3 ). Das Individuum steht im Zentrum
des sittlichen, wie des Wirtschaftslebens. Als Zweck und Bestandteil
jeder gesellschaftlichen Organisation ist es das wesentliche
Prinzip der Nationalökonomie. Das Individuum wird zur
Tätigkeit veranlaßt durch das Pflichtgefühl. Es tritt wirtschaftlich
handelnd auf in der Arbeit. Die Arbeit ist eine exklusiv
b ibid. p. 107.
2 ) ibid. p. 108. Für das Fabriksystem liegt der Kernpunkt des sittlichen
Problems in der Notwendigkeit der Erhaltung der Familie, der sittlichen Reinheit
der Frau, der Unschuld und der physischen Kraft des Kindes. Zum Teil
kann hier die Gesetzgebung helfen durch Schutzmaßregeln für Frauen- und
Kinderarbeit. Wirksamer aber als alle staatlichen Mittel wird immer der Einfluß
der Sitten sein. Auf diese vermögen Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitgeber
für die Arbeiter, Erziehung zu Häuslichkeit und wirtschaftlichen Tugenden
sowie Religiosität bessernd einzuwirken (ibid., p. 357 ff.).
8 ) „Es ist nicht richtig zu behaupten, das Bewußtsein der Individualität
gehe in Eigeninteresse auf. Jenes begreift die Gefühle der Pflicht und der
persönlichen Würde in sich, sowie überhaupt alles, was dem Menschen eine hohe
Idee von seinem sittlichen Werte gibt. Sicher aber ist, daß das Eigeninteresse
einen integrierenden Bestandteil der Individualität ausmacht.“ (Des rapports
usw., p. 138).