sukzessiven Ausbau von Kunststrafsen zu leiden gehabt. Mit der Wegwendung
des Verkehrs trat allgemein die Übervölkerung am schärfsten
hervorundführtenamentlich zu scharfer Anspannung der Hausindustrie. 1 )
Die Eisenbahnen haben an manchen Plätzen, wo viele Hände
und wenig Arbeit sind, Filialfabriken gewisser Industrien, wie der
Tabaksindustrie entstehen lassen, eine ganz moderne typische Erscheinung
in den Touristengegenden geschaffen.
Die alten Fuhrmanns- und Kleinindustriegegenden sind auch
namentlich diejenigen, die die gröfste Dezentralisation der von Bremen
aus direkt versorgten Handelsplätze zeigen.
Im bremischen Verkehr überwiegt noch durch den Anfang des
neunzehnten Jahrhunderts der zweirädrige Karren 2 ); im neunzehnten
Jahrhundert in der Chausseezeit ist der vierrädrige, reglementierte
grofse Frachtwagen, bei dem die Pferde an der Stange gehen, das
typische Fuhrwerk 3 )-(Mitteilung
aus Bremke an der Heiligenstädter Stralse u. a.). Die Wirtshäuser
vor den Steigungen besorgten und stellten zu einem Teil die Pferde, und
aufserdem wurden Frachtfuhrwerksbetrieb und Vorspanngeben kombiniert.
(Mitteilung von Herrn Knüppel aus der in Münden ansässigen ehemaligen
Fracbtfubrmannsfamilie). Vgl. auch Johann Preissler, Noth- nnd Hülfsbüchlein
für Fuhrleute zu Hause und auf der Reise, Ilmenau 1825, S. 37 ff.
‘) Vgl. u. a. F. Kurz, Verkehrsgeschichte des Arlbergs, 1899, die Verhältnisse
in Thüringen etc.
2 ) In Göttingen sind nach den Torextrakten vom Oktober 1784 bis
ult. September 1785: 485 Wagen, 890 Karren ein-, 218 Wagen, 511 Karren
aus-, 361 Wagen, 1216 Karren durchpassiert, in Hannoversoh-Münden gingen
1796 im Jahre ungefähr nach Frankfurt a. M. und Mainz 150 Wagen und
600 Karren, nach Nürnberg 14 Wagen und 118 Karren. In Hannover ergibt
sich aus den Lasten ein ähnliches Verhältnis. Zwischen Bremen und Hamburg
scheinen Wagen 1785 verkehrt zu haben. Patje, Kurzer Abrifs des Fabriken-,
Gewerbe- und Handlungszustandes in den churbr.-lüneburgischen Landen, 1796,
Auch auf dem Bilde der Stadt Bremen in dem Bremer Haushaltskalender von
1825 (Stadtbibliothek) ist noch der Frachtkarren die Staffage, während er
in späteren Ansichten von dem grofsen Frachtwagen verdrängt ist.
3 ) s. dazu, wie zu dem früheren, meine Darstellung des Prachtfuhrwesens.
Vgl. u. a. hannoversches Gesetz über die Weggelderhebung, den Gebrauch der
Chausseen und die Wegpolizei vom 4. Dez. 1834, ferner Gesetz vom 19. Aug.
1836, preufsisches vom 17. März 1839, 12, März 1850, Grofsh. hessisches Gesetz
über die Erhebung des Chausseegeldes vom 6. März 1824, Nürnberger
Verordnung vom 16. Sept. 1756, betreffend das die bayrischen und die
schwäbischen Kreislande befahrende Fuhrwerk (Nürnberger Stadtarchiv), Bayrische
Verordnung vom 16. Juli 1840, K. K. österreichische Hofkammerdekrete vom
4. April 1805, 10. Sept. 1816, Hofkanzleidekret vom 30. April 1840 usw. Zur
Durchführung einer neuen einheitlichen weiten Spur im 18. und Anfang des
19. Jahrhunderts vor und mit der Ausbreitung der Chausseen einige vorläufige
Bemerkungen in meinem Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutschland,
1907, S. 20.