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und wir stoßen fortwährend auf Versuche, die gesellschaftliche
Entwicklung durch die Entwicklung der Produktivkräfte materialistisch
zu erklären, ohne weiter darauf einzugehen, was unter
den Produktivkräften zu verstehen sei. Leider findet man auch
bei Marx keine genaue Definition der „Entwicklung der Produktivkräfte“.
Selbstredend beweist aber diese Lücke in der Marxschen
Literatur keineswegs, daß die Marxsche Theorie unrichtig
ist.
Die meisten Marxisten verstehen unter der Entwicklung der
Produktivkräfte den technischen Fortschritt im engen Sinne des
Wortes, d. h. die Veränderung der Produktionsmittel. Es ist
indes leicht zu beweisen, daß in einigen Perioden der wirtschaftlichen
Entwicklung eine Änderung der sozialen Verhältnisse ohne
gleichzeitige Änderung der Produktionstechnik vor sich geht. So
führt die Umwandlung der Handwerker in Heimarbeiter zur vollen
Umwälzung in den sozialen Verhältnissen, zur Entstehung des
Kapitalismus, obgleich die Technik der Produktion unverändert
bleibt. Und wie keine Definition der Produktivkräfte, so finden
wir auch keine Analyse der geschichtlichen Entwicklung derselben.
Die letzte Aufgabe ist selbstredend schwieriger als
die erste, aber darum ist die Lösung dieser letzten Aufgabe
nicht entbehrlicher. Da die Entwicklung der Produktivkräfte
die Grundbedingung der sozialen Entwicklung bildet, so ist die
Kenntnis der Entwickelungsgesetze der Produktivkräfte notwendig,
um die Geschichte der Menschheit, wenigstens die wichtigsten
Erscheinungen und Hauptetappen dieser Geschichte, zu verstehen.
Nicht nur die Volkswirte, sondern auch die Soziologen müssen
ihre Hauptaufmerksamkeit der Entwicklung und Verteilung
der Produktivkräfte zuwenden. Und doch haben sich auch die
letzteren so wenig wie die Nationalökonomen damit beschäftigt,
d. h. sie haben die Basis der Wirtschaftsordnung unberücksichtigt
gelassen.
Diese schmerzhaften, aber meiner tiefsten Überzeugung nach •
gerechten Vorwürfe mache ich ausschließlich zu dem Zwecke, um
nicht nur die Gelehrten, sondern auch alle andern, die eine Gesetz-