Object: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Die neuen politischen Ideen, 51 
Whigs und Tories war ursprünglich ein zugleich kirchlicher 
and politischer und behielt diese zwiefache Natur immer. !) 
Die Neubegründer des englischen Verfassungsstaates von 
1688 schufen in der wiederhergestellten respective reformirten 
Verfassung gleichzeitig die Basis alles organischen Fortschritts 
ınd einer fortlebenden ‘aufgeklärt-conservativen Gesinnung. 
Sie beriefen sich auf die "Theorie von Staatsvertrag ?}), zu- 
gleich aber auf die historischen Rechte und .waren durchaus 
principiell von den ein Recht auf beständig zu erneuernde 
Revolution begehrenden Ideen der Volkssouveränetät entfernt — 
wie das später Burke glänzend nachgewiesen hat. 
Unklar über die logischen Consequenzen der Staatsvertrags- 
ideen, aber principiell abgeneigt solche überhaupt zu ziehen, 
zahlten sie durch die Berufung auf den Staatsvertrag dem 
individualistischen Zeitgeist ihren Tribut, ohne diesen zur 
vollen Herrschaft zu bringen. 
Der monarchische Absolutismus, der auf dem Continent 
dauernd, in England vorübergehend und unvollkommen unter 
den Stuarts zur Herrschaft gelangte, hat selbst das seinige 
zur Ausbreitung des Individualismus beigetragen, indem er 
die Tendenz hatte, das ständisch gegliederte Volk in ein 
Aggregat gleichartiger, d. h. zunächst gleichverpflichteter 
Unterthanen aufzulösen. Einer der ältesten und bedeutendsten 
Vertreter der Vertragstheorie, Hobbes, hat diese auch im 
Interesse des Absolutismus verwerthet, nachdem vorher die 
Jesuiten sie zuerst benutzt hatten, den Staat als Menschen- 
werk unter die Autorität der auf göttlicher Einsetzung be- 
uhenden Kirche zu stellen. Allein die natürliche Conseauenz 
CC. v. Noorden, Kuropäische Geschichte des 18, Jahrhunderts 
1870. 1. Bd., S. 56 ff, Nach Noorden hat Delbrück, ohne sich auf 
Noorden zu berufen, den Gedanken in den Prenssischen Jahrbüchern 1876 
weiter ausgeführt, 
2) Am 28. Januar 1689 erklärten die Gemeinen „König Jacob hat — 
indem er den ursprünglichen Vertrag zwischen König und Volk brach — 
abgedankt‘“ und auch das Oberhaus entschied, es gebe einen ursprünglichen 
Vertrag zwischen König uud Volk (s. Dahlmann, Geschichte der 
englischen Revolution. 2. Auflage, S. 384 u. 385) -- aber man verlangte 
kein „Wahlrecht für immer“ und berief sich für jetzt auf Nothwehr.
	        
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