Die neuen politischen Ideen, 51
Whigs und Tories war ursprünglich ein zugleich kirchlicher
and politischer und behielt diese zwiefache Natur immer. !)
Die Neubegründer des englischen Verfassungsstaates von
1688 schufen in der wiederhergestellten respective reformirten
Verfassung gleichzeitig die Basis alles organischen Fortschritts
ınd einer fortlebenden ‘aufgeklärt-conservativen Gesinnung.
Sie beriefen sich auf die "Theorie von Staatsvertrag ?}), zu-
gleich aber auf die historischen Rechte und .waren durchaus
principiell von den ein Recht auf beständig zu erneuernde
Revolution begehrenden Ideen der Volkssouveränetät entfernt —
wie das später Burke glänzend nachgewiesen hat.
Unklar über die logischen Consequenzen der Staatsvertrags-
ideen, aber principiell abgeneigt solche überhaupt zu ziehen,
zahlten sie durch die Berufung auf den Staatsvertrag dem
individualistischen Zeitgeist ihren Tribut, ohne diesen zur
vollen Herrschaft zu bringen.
Der monarchische Absolutismus, der auf dem Continent
dauernd, in England vorübergehend und unvollkommen unter
den Stuarts zur Herrschaft gelangte, hat selbst das seinige
zur Ausbreitung des Individualismus beigetragen, indem er
die Tendenz hatte, das ständisch gegliederte Volk in ein
Aggregat gleichartiger, d. h. zunächst gleichverpflichteter
Unterthanen aufzulösen. Einer der ältesten und bedeutendsten
Vertreter der Vertragstheorie, Hobbes, hat diese auch im
Interesse des Absolutismus verwerthet, nachdem vorher die
Jesuiten sie zuerst benutzt hatten, den Staat als Menschen-
werk unter die Autorität der auf göttlicher Einsetzung be-
uhenden Kirche zu stellen. Allein die natürliche Conseauenz
CC. v. Noorden, Kuropäische Geschichte des 18, Jahrhunderts
1870. 1. Bd., S. 56 ff, Nach Noorden hat Delbrück, ohne sich auf
Noorden zu berufen, den Gedanken in den Prenssischen Jahrbüchern 1876
weiter ausgeführt,
2) Am 28. Januar 1689 erklärten die Gemeinen „König Jacob hat —
indem er den ursprünglichen Vertrag zwischen König und Volk brach —
abgedankt‘“ und auch das Oberhaus entschied, es gebe einen ursprünglichen
Vertrag zwischen König uud Volk (s. Dahlmann, Geschichte der
englischen Revolution. 2. Auflage, S. 384 u. 385) -- aber man verlangte
kein „Wahlrecht für immer“ und berief sich für jetzt auf Nothwehr.