fullscreen: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

bei noch nicht erreicht sein, wohl aber würden sich sowohl für den 
Staat wie für den Hausbesitzer erhebliche Vorteile ergeben. 
Zu lehrreichen Schlüssen gelangt man auch, wenn man sich 
fragt, welche Bedeutung die vorgeschlagene Vermögenshaststeuer z. B. 
bei unbebauten Grundstücken, die also kein Erträgnis bringen, besitzt. 
Angenommen, es handle sich um ein solches Grundstück in der Nähe 
einer Großstadt, das einen Tageswert von 500 000 M. darstellt, 
aber nur als Wiesenland für 5000 M. verpachtet ist und also 
1 Prozent trägt. Die Vermögenshaftsteuer würde jährlich 3000 M. 
erfordern, eine scheinbare Härte, über die aber der Grundbesitzer 
nicht klagen darf, denn er hat das Grundstück nicht um der Ver 
zinsung willen, sondern zu Spekulationszwecken erworben. 
Außerordentlich wohltätige Wirkungen wird die Vermögens 
haftsteuer eben infolge der geringen Belastung, die sie mit sich bringt, 
auch in bezug aus die Gefahr einer Verschiebung deutschen Kapitals 
in das Ausland ausüben. Nach Einführung der Steuer wird 
niemand daran denken, aus steuerlichen Gründen sein Vermögen im 
Ausland zu verbergen! Im Gegenteil ist zu erwarten, daß die 
jenigen, die es bisher gemacht haben, nunmehr ihr Kapital zurück 
holen. Und der Staat sollte geradezu Prämien aussetzen aus solche 
Handlungsweise, indem er vielleicht zurückwanderndem Kapital eine 
gewisse Steuerfreiheit zubilligt. Der Vorteil für die ganze Volks 
wirtschaft liegt auf der Hand. Andererseits hat der Staat nicht 
das geringste Interesse daran, den Verkauf wertvoller Luxusgüter, 
z. B. wertvoller Brillanten usw., zu erschweren oder zu verbieten. 
Es kann der deutschen Volkswirtschaft nur damit gedient sein, wenn 
totes Kapital abwandert, dafür flüssiges Kapital' als Blutzuwachs 
den Lebensstrom unserer einheimischen Wirtschaft verstärkt. 
Es liegt also ans der Hand, daß aller Voraussicht nach die 
Vermögenshaftsteuer dem Staate außerordentlich hohe Einnahmen 
bringen würde. Sie ist einfach und bequem zu berechnen und zu 
erheben, wird also gegenüber den derzeitigen Steuern nur sehr 
geringe Verwaltungskosten verursachen; was aber ganz besonders 
auf ihre starke Ergiebigkeit hoffen läßt, ist der Umstand, daß eben 
infolge ihrer nur geringen Höhe der Anreiz zu Steuerhinterziehungen 
fast garnicht mehr vorhanden ist; es sei hier aus die ent 
sprechenden obigen Ausführungen und Beispiele verwiesen. Die 
Ergiebigkeit der Vermögenshaftfteuer ist also schon bei Zugrunde
	        
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