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es sich hier nicht um Vermögen“ potentielle (Kaufkraft) „in dem
allgemeinen juristischen Sinne des Inbegriffes der einer Person zu-
stehenden Güter und Berechtigungen von wirtschaftlichem Wert,
worunter auch befristete Forderungsrechte, insbesondere zins-
tragende Forderungsrechte fallen“ (S. 4).
Ist die doppelte — gesamt- und einzelwirtschaftliche — Natur des
Geldes einmal eingesehen, so ist eine ganze Reihe von Lösungen des Geld-
problems als Vermischung der wirklichen und der eingebildeten Wesenheiten
des Geldes abzulehnen. Vor allem offenbart sich Molls „Problem des
Endes“ als eine solche Vermengung: die in seiner „Logik des Geldes‘
behauptete „Kantische Antinomie‘ der Sätze „Das Geld gewährt niemals
Befriedigung‘ und „Das Geld muß den letzten Besitzer befriedigen‘ be-
steht nur, wenn man die rein wirtschaftliche reale Befriedigung mit der
privatwirtschaftlich- juristischen zirkulatorischen Befriedigung gleichsetzt.
Gerade der zweite Satz Molls zeigt deutlich den wirtschaftlichen Wider-
zinn der gesellschaftlichen Fiktion vom Eigenwert des Geldes. Geld gewährt
nur durch seinen Umtausch die Möglichkeit einer Befriedigung; der „letzte
Besitzer‘ kann also gar nicht befriedigt werden. Ja, noch mehr: der letzte
Besitzer von Geld ist als solcher schon ein logischer Widersinn, nicht anders
als es etwa der Anfang oder Endpunkt eines Kreises wäre, Das Geld zirku-
liert ja doch, läuft im Kreise; wie soll es also einen letzten Besitzer haben ?
In dessen Hand verlöre es eben seinen Geldcharakter. Molls Deduktionen
sind in diesem Sinne eine ‚„‚Unlogik des Geldes".
Vor allem aber lassen sich, wie schon erwähnt, alle ‚Warentheo-
rien‘ des Geldes nur halten, soweit sie bewußt auf der Hypothese der ge-
sellschaftlichen Fiktion fußen und bloß privatwirtschaftliche Geltung be-
anspruchen. Eine solche privatwirtschaftliche Warentheorie hat neuestens
Budge aufgestellt. Budge geht vom Tausch aus (also schon vom Ver-
kehrsakt!): „‚Der Begritf des Tausches schließt den Begriff des Opfers in sich.
Ohne Opfer kein Tausch, und zwar muß das Opfer ein beiderscitiges sein.
Opfer aber bringt man nur für wirtschaftliche Güter, d. h. für Dinge, die Wert
naben. Wird mithin das Geld gegen andere Wertdinge getauscht, so ergibt sich
der unabweisbare Schluß, daß das Geld selbst ein wertvolles Gut sein muß...
Das Geld ist mithin ein wertvolles Tauschgut, d. h. eine Ware, wenn auch
eine Ware eigener Art. Jede ökonomische Geldtheorie kann nur eine Waren-
theorie des Geldes sein‘ (S. 737). Dies ;n Darlegungen ist völlig beizustimmen
— bis auf die Wertfrage: das Geld hat seinen ökonomischen Wert nicht kraft
seines Seins, sondern seines gesellschaftlichen Geltens wegen. Es
hat jeweils den Wert, der ihm beigemessen wird, zum Unterschied
von den „Eigenwerten‘“ der Wirtschaftsgüter, die vom Menschen nur fest-
gestellt werden (z. B. der Nährwert des Fleisches, die Heizkraft der
Kohle, die Leuchtkraft des Phosphors). Daher rührt es ja auch, daß die
— privatwirtschaftliche — Auffassung des Geldes als Ware, wie Budge
unter Berufung auf J. St. Mill hervorhebt (S. 737/738), mit der „„Anweisungs-
theorie‘ durchaus vereinbar ist. Leugnet doch diese letztere Lehre mit ihrer
Bezeichnung des Geldes als „ticket“, d. h. als Eintrittskarte zum gesell-
schaftlichen Gütervorrat (Mill), oder als „Spielmarke‘“ (Bendixen) oder
‚Anweisung auf das Sozialprodukt‘ {(Schumpeter) lediglich seinen