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II. Öffentliche Versicherung.
1891 1900 1910
in Schuldverschreibungen und Pfand
briefen 26,83% 23,59% 7,18%
in Hypotheken und Darlehen an Ge
meinden und Privatpersonen . . 63,26"/« 55,74% 76,75%
Für die vierte zugelassene Kasseneinrichtnng, die Allgemeine Knapp
schaftspensionskasse für das Königreich Sachsen, ist das Vermögen der
ausschließlich reichsgesetzlichen Versicherung nicht festzustellen, deshalb ist
auch das Gesamtvermögen der deutschen Knappschaftsvereine einschließlich
des Vermögens der zugelassenen Kasseneinrichtungen nicht genau anzugeben,
man greift jedoch wohl nur wenig daneben, wenn man es für Ende 1912
mit 420 Mill. Mk. annimmt.