Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil II. Korn-Giroverkehr. 
Ferner für andere Dörfer, und zwar: 
von KÓTOiKoi aus 'lepa Zeouiípou^ 2^/2 Art. Weizen 
von KctToiKOi aus KepKeffouxouv Kujpri .... 3 „ „ 
Mehr beim Abschlüsse Vi „ „ 
macht zusammen für andere Dörfer . . . . 5^/2 Art. Weizen 
nebst der besonderen Zahlung Art Weizen“ 
Die Einnahmen werden also vorstehend wie folgt zergliedert : 
1. Kapavíòoç, d. h. von Steuerzahlern, die in Karanis ansässig 
sind, daher in der Hebeliste von Karanis stehen, außer 
dem aber auch in Karanis sich aufhalten und ihre 
Steuern daselbst bezahlen, 
a) d. h. von den unter 1 genannten Steuer 
zahlern solche, die der Genossenschaft der btipoaioi 
TEuupToi angehören, 254 Artaben, 
b) K(aT)oi(KiJuv), d. h. von den unter 1 genannten Steuer 
zahlern solche, die der Genossenschaft der kútoikoi 
angehören, 46 Artaben. 
2. i)iT{èp) tOùv dXXujv kuj(|lIüüv), und zwar: 
A. 'lep(âç) leounpou 
a) òrmoffíujv leer, 
b) K(aT)oi(KiJuv) 2V2 Artaben, 
B. K€pK{€croúxuív) Kibpn 
a) òriMocríujv leer, 
b) K(aT)oi(Kiuv) 3 Artaben. 
Hierauf folgen im Texte noch kleine Einnahmen birèp qpiXav- 
Gpdüwou u. dgl., sowie die Aufrechnung zum vorhergehenden Monats 
berichte. Alsdann werden die Ausgaben an Saatdarlehen für denselben 
Monat Choiak aufgeführt, aus denen wir übrigens ersehen, daß die 
Staatsspeicher, gleichwie sie für andere Staatsspeicher die Ein 
nahmen übernahmen, so auch die Ausgaben an Saatdarlehen. 
In vorstehender Urkunde sind also die Katöken nach drei 
verschiedenen Gruppen aufgeführt, nämlich: 
1 b : solche Katöken, die in der Hebeliste von Karanis stehen 
und in Karanis wohnen; von ihnen konnten die Steuern* 
unmittelbar eingezogen werden. 
* Nach BGU. 835, 22. 
* Der Ausdruck „Steuern“ möge der Kürze halber alle Abgaben vom 
Grund und Boden umfassen, darunter den Grundzins der Katöken.
	        
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