Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  22.  Fernverkehr  der  Steuererheber.

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2  A  b  :  solche  Katöken,  die  in  der  Hebeliste  von  'lepa  leouqpou
  stehen,  die  aber  im  Dorfe  Karanis  wohnen;  von  ihnen
muß  der  Erheber  des  Dorfes  Karanis  an  Stelle  desjenigen
in  'lepa  Zeouiípou  die  Steuern  einziehen.
2  B  b  :  solche  Katöken,  die  in  der  Hebeliste  von  Kepxeuoúxujv
Kiúpri  stehen,  die  aber  im  Dorfe  Karanis  wohnen;  von
ihnen  muß  der  Erheber  des  Dorfes  Karanis  an  Stelle  desjenigen ­
  in  KepKCffouxtuv  Kióiiq  die  Steuern  einziehen.
Die  unter  2  eingezogenen  Steuern  sind  die  für  fremde
Hebebezirke  eingezogenen  Steuern;  sie  fehlen  im  Steuer-Ist
dieser  fremden  Bezirke,  während  sie  im  Steuer-Ist  von  Karanis
zuviel  vorhanden  sind.  Durch  die  in  der  Gau-Rechenkammer
bei  der  Nachprüfung  bewirkte  Gegenrechnung  erfolgt  der  buchmäßige ­
  Ausgleich.
Zum  Zwecke  dieses  buchmäßigen  Ausgleiches  werden  bei
der  Gau-Rechenkammer  auf  Grund  der  hier  zusammenlaufenden
Monatsberichte  der  verschiedenen  Staatsspeicher  Haupt-Zusammenstellungen ­
  gefertigt.  Ein  Beispiel  hierfür  ist  P.  Fay.  86
(2.  Jabrh.  n.  Chr.).  Die  Herausgeber  halten  die  Urkunde  für  einen
„account  of  a  sitologus“.  Rostowzew  (Archiv  III  S.  217)  „für  etwas
den  prjviaîoi  èv  KeçaXeiip  ähnliches“;  es  ist  aber  zu  berücksichtigen,
daß  die  Urkunde  nicht  bei  einem  Staatsspeicher  aufgestellt  worden
sein  kann,  weil  verschiedene  Staatsspeicher  in  größerer  Zahl
erscheinen.  Deshalb  kann  die  Aufstellung  nur  bei  einer  Behörde
erfolgt  sein,  die  über  den  Staatsspeichem  steht  und  eine  größere
Anzahl  von  Staatsspeichern  zu  beaufsichtigen  hat.  Offenbar  ist
die  Aufstellung  in  der  Rechenkammer  des  ßacnXiKo?  ypappaxeúç
  zu  Arsinoe  angefertigt  worden.  Um  recht  deutlich  zu
zeigen,  daß  der  buchmäßige  Ausgleich  bei  der  Rechenkammer  des
Gaues  an  der  Hand  von  Hauptübersichten  erfolgt,  die  in  der
Rechenkammer  gefertigt  werden,  bringe  ich  nachstehend  den
Text  von  P.  Fay.  86  in  Form  einer  Spaltenübersicht.
Die  genannte  Urkunde  enthält  Einnahmen  verschiedener
Staatsspeicher  für  den  Monat  Phaophi  eines  nicht  näher  bekannten ­
  Kalenderjahres  3.  Die  Einnahmen  beziehen  sich  auf  das
Etatsjahr  2.  In  Z.  26  folgt  noch  eine  einzelne  Nachtragszahlung
für  das  Etatsjahr  1.  Die  Staatsspeicher  liegen  alle  in  der  Westecke
der  OepiUTou  pepíç.  Eine  Ausnahme  macht  das  Dorf  Oxyrhyncha
in  der  TToXépujvoç  pepíç  (Z.  22—25).
            
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