Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  28.  Scheck.

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genannt  wird.  Während  es  in  P.  Oxy.  HI  516  heißt:  òiadieíXaie
’Attíuívi,  und  in  P.  Oxy.  Ill  620  jedenfalls^  ebenso:  „zahlet  an
Demetrios“,  und  während  diese  beiden  Männer  auch  diejenigen
sind,  die  den  Scheck  mit  'emiveTKa’  unterschreiben  und  zur  Zahlung ­
  vorweisen,  lautet  der  Scheck  P.  Oxy.  Ill  613  lediglich  :  òiécrr(a\Kev)
  Aiotûç  (dpiaßriv)  u.  Dieser  Unterschied  ist  wesentlich:
die  ersten  beiden  Schecks  sind  Namenschecks,  der  dritte  Scheck
dagegen  ist  ein  Inhaberscheck,  also  ein  Scheck,  der  von  Hand
zu  Hand  gegeben  wurde,  bis  der  letzte  beliebige  Inhaber  ihn
zur  Zahlung  beim  Staatsspeicher  vorwies.  Der  letzte  Inhaber  war
hier  OiXóHevoç;  er  unterschreibt  den  Scheck  mit  einer  Formel,
die  nicht  lediglich,  wie  bei  den  Namenschecks,  eine  Vorzeigeformel,
  sondern  eine  Anweisungsformel  darstellt.  Darin  besteht ­
  die  zweite  Sonderheit  dieses  Schecks.  Der  Namenscheck
trägt  die  Anweisungsformel  bereits  vollständig  in  sich,  insofern
der  Zahlungsempfänger  ausdrücklich  vom  Aussteller  benannt  wird'^
im  Inhaberscheck  dagegen  muß  sich  der  bis  dahin  unbekannte
Zahlungsempfänger  selber  namhaft  machen  und  zugleich  die  Anweisungsformel ­
  auf  sich  selber  ausschreiben.
Der  Scheckinhaber  sagt:  ‘òiócttiXóv  poi  tfiv  èn’ôvôpaToç  Aio-TÛTOç
  ’A|lió<i>t(oç)’.  Zu  tiív  ist  dpiaßriv  a  zu  ergänzen  ;  also  :  „weise
mir  an  (verabfolge  mir)  die  eine  Artabe  unter  dem  Namen  des
Diogas“.  Diogas  ist  der  Aussteller;  der  Staatsspeicher  soll  also
die  Auszahlung  durch  Lastschrift  unter  dem  Namen  des  Diogas
vornehmen,  d.  h.  in  demjenigen  Konto  oder  auf  demjenigen  Blatte,
das  in  der  Überschrift  den  Namen  des  Diogas  als  Oiroguthabers  trägt.
Ob  die  Wendung  òiéaioXKev  statt  des  sonst  üblichen  òiadieíXaTe
ebenfalls  ein  Merkmal  des  Inhaberschecks  ist,  muß  dahingestellt
bleiben.  Das  Xomóv  besagt,  daß  die  eine  Artabe  den  Rest  des  Guthabens ­
  darstellt;  damit  war  das  Guthaben  erschöpft  (vgl.  S.  74).
Ist  meine  Erklärung  dieser  Urkunde  richtig,  so  wäre  damit
der  Nachweis  erbracht,  daß  es  neben  Namenschecks  (auf  namentlich ­
  benannte  Empfänger  lautende  Schecks)  auch  Inhaberschecks
gab.  Die  Inhaberschecks  liefen  von  Hand  zu  Hand  und  ersetzten
bis  zu  einem  gewissen  Grade  unser  Papiergeld.  Die  Umlaufsfrist ­
  der  Inhaberschecks  wird,  wie  bei  den  Giroanweisungen  (vgl.
S.  126),  auf  den  Ausstellungsmonat  beschränkt  gewesen  sein.
Über  Dienstschecks  vgl.  oben  S.  101  ff.
‘  Grenfell  und  Hunt  bringen  diese  Urkunde  nur  im  Auszuge,  doch  läßt
der  Auszug  erkennen,  daß  Demetrios  im  Scheck  benannt  war.

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