144
Teil II. Korn-Giroverkehr.
auf Grund der Eintragung im Bande 9 ausgefertigte Bescheinigung,
bei der es wiederum zweifelhaft bleibt, ob sie als Giroquittung
dem Girozahler oder als Giromeldung dem Zahlungsempfänger
(Steuererheber) behändigt wurde.
Eine ähnliche Privat-Girobescheinigung ist P. Oxj. Ill 518
(um 179 n. Chr.):
Mepé(TprivTai) îç xò òri(iLiócriov) (îrupoO) Yevn()LiaToç)
[to]0 òi6\(0óvToç) 10 (êxouç) Aúpr|\ía)V ’Avrmvívou Kai Kop-
póbou Kaicrápujv tújv Kupíujv òià cri(ToXÓTUJv) Aiß0(g) T[o]TT(ap-
XÍaç) ’ETri( ) TÓn(iuv)^ Zapa['n:]íu)vi Xapicríou 0é|i(aTOç)
(apxaßaij ò, T(ívovTai) (iropoO) (dpiaßai) [ò]. (2. Hand) Aio-
T(évriç) (Ti(to\ótoç) (Tecrriia(eíuJiuai) xàç xou (nupoO) (dpraßag) ò.
In dieser Bescheinigung findet sich wohl der Name des
Zahlungsempfängers Sarapion, doch fehlt der Name des Zahlers.
Vielleicht liegt ein Versehen des Speicherschreibers vor.
In den bisherigen beiden Beispielen war das Schlagwort
0é¡aa für die Erklärung als Girobescheinigung ausschlaggebend.
Wo dieses Schlagwort fehlt, stehen wir auf weniger sicherem Boden.
Immerhin gibt es noch eine Gruppe von Bescheinigungen, die
das Schlagwort 0á¡Lia nicht führen, gleichwohl aber sicher als Giro
bescheinigungen zu erklären sind ; es sind das die Bescheinigungen
mit der Wendung eîç xòv òeíva, wobei Vorbedingung sein muß,
daß ó òeíva ein Privatmann ist. Der hinter eîç stehende Mann
ist der Giroempfänger. Beispiele dieser Art werden im Abschn. 31
näher behandelt werden. Auch bei diesen Bescheinigungen bleibt
es gewöhnlich unsicher, ob sie für den Girozahler oder für
den Giroempfänger bestimmt sind.
Ein einigermaßen sicheres Urteil, ob die Girobescheinigung
für den Zahler oder Empfänger bestimmt ist, läßt sich im allge
meinen nur dann abgeben, wenn eine Urkunde mehrere Einzel
zählungen enthält; sind es Einzelzählungen von einem und
demselben Zahler, aber für verschiedene Empfänger, so ist
die Urkunde gewöhnlich als Giroquittung für den Zahler be
stimmt; sind es Einzelzählungen von verschiedenen Zahlern
an einen und denselben Empfänger, so ist die Urkunde ge
wöhnlich als Giromeldung für den Empfänger bestimmt.
^ Crönert, Stud. Pal. IV S. 95 vermutet éiri tótt(ujv). Diese Vermutung
wird abzuweisen sein, weil in 'Em( ) ein Dorfname steckt (vgl. oben S. 72
Anm. 3).