Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil II. Korn-Giroverkehr. 
auf Grund der Eintragung im Bande 9 ausgefertigte Bescheinigung, 
bei der es wiederum zweifelhaft bleibt, ob sie als Giroquittung 
dem Girozahler oder als Giromeldung dem Zahlungsempfänger 
(Steuererheber) behändigt wurde. 
Eine ähnliche Privat-Girobescheinigung ist P. Oxj. Ill 518 
(um 179 n. Chr.): 
Mepé(TprivTai) îç xò òri(iLiócriov) (îrupoO) Yevn()LiaToç) 
[to]0 òi6\(0óvToç) 10 (êxouç) Aúpr|\ía)V ’Avrmvívou Kai Kop- 
póbou Kaicrápujv tújv Kupíujv òià cri(ToXÓTUJv) Aiß0(g) T[o]TT(ap- 
XÍaç) ’ETri( ) TÓn(iuv)^ Zapa['n:]íu)vi Xapicríou 0é|i(aTOç) 
(apxaßaij ò, T(ívovTai) (iropoO) (dpiaßai) [ò]. (2. Hand) Aio- 
T(évriç) (Ti(to\ótoç) (Tecrriia(eíuJiuai) xàç xou (nupoO) (dpraßag) ò. 
In dieser Bescheinigung findet sich wohl der Name des 
Zahlungsempfängers Sarapion, doch fehlt der Name des Zahlers. 
Vielleicht liegt ein Versehen des Speicherschreibers vor. 
In den bisherigen beiden Beispielen war das Schlagwort 
0é¡aa für die Erklärung als Girobescheinigung ausschlaggebend. 
Wo dieses Schlagwort fehlt, stehen wir auf weniger sicherem Boden. 
Immerhin gibt es noch eine Gruppe von Bescheinigungen, die 
das Schlagwort 0á¡Lia nicht führen, gleichwohl aber sicher als Giro 
bescheinigungen zu erklären sind ; es sind das die Bescheinigungen 
mit der Wendung eîç xòv òeíva, wobei Vorbedingung sein muß, 
daß ó òeíva ein Privatmann ist. Der hinter eîç stehende Mann 
ist der Giroempfänger. Beispiele dieser Art werden im Abschn. 31 
näher behandelt werden. Auch bei diesen Bescheinigungen bleibt 
es gewöhnlich unsicher, ob sie für den Girozahler oder für 
den Giroempfänger bestimmt sind. 
Ein einigermaßen sicheres Urteil, ob die Girobescheinigung 
für den Zahler oder Empfänger bestimmt ist, läßt sich im allge 
meinen nur dann abgeben, wenn eine Urkunde mehrere Einzel 
zählungen enthält; sind es Einzelzählungen von einem und 
demselben Zahler, aber für verschiedene Empfänger, so ist 
die Urkunde gewöhnlich als Giroquittung für den Zahler be 
stimmt; sind es Einzelzählungen von verschiedenen Zahlern 
an einen und denselben Empfänger, so ist die Urkunde ge 
wöhnlich als Giromeldung für den Empfänger bestimmt. 
^ Crönert, Stud. Pal. IV S. 95 vermutet éiri tótt(ujv). Diese Vermutung 
wird abzuweisen sein, weil in 'Em( ) ein Dorfname steckt (vgl. oben S. 72 
Anm. 3).
	        
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