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Teil II. Korn-Giroverkehr.
hat diese Quittung wohl ebenfalls zurückbehalten, bis die zweite
Fuhre ankam. An und für sich wäre noch eine zweite Erklärung
möglich: der Zahler hat das Ostrakon am 15., da er noch nicht
wußte, daß er etliche Tage später eine zweite Fuhre bringen würde,
als selbständige Quittung in Empfang genommen und am 19. zur
Niederschrift der zweiten Quittung dem Speicher wieder vorgelegt;
indessen ist diese Erklärung hier kaum annehmbar, weil der am
Schlüsse stehende Sichtvermerk und die Schlußsumme für beide
Quittungen gemeinsam gilt. Hätte der Zahler die erste Quittung
am 15. mit nach Hause genommen, so würde vermutlich auch diese
erste Quittung ihren besonderen Sichtvermerk tragen.
Es gibt eine Eeihe von Speicherbescheinigungen, in denen ebenfalls
mehrere Zahlungen untereinander aufgeführt werden,
jedoch derart, daß bei jeder Zahlung neue Personen erscheinen.
Als Beispiel möge das von Zereteli im Archiv V S. 174 veröffentlichte
Ostrakon Nr. 16 aus Theben (189 n. Ohr.) dienen :
Mé(Tpripa) 0Ticr(aupoö) )iTi(TpoTTÓXeu)ç) T(ev)n(|LiaToç) k9
(Itouç) MáçKou ’Avt(juv(ívou) Kaícrapoç Zeßa(ffT)oü, ’E(Tri)(p
'YTr(èp) X(ápKaKoç) óvó(paTOç) 'Kevxùj(vô'ioç) TTe-KÚ(Jio(ç)
(TTupoO) TpÍT(ov) íõ”, Y(ív€Tat) (iTupoO) y'íõ". [Ka]i
ôvó(iLiaToç) ’AcrKXâTo(ç) Trp(e(JßuTäpou) Apuj(víou) (trupoO)
TpÍT(ov) ícT, [Y(íveTai)] (-rrupoO) tÍcT. (Kai) óvó(paTOç) YevepiTn(y(ioç)
[TTeX?]aíaç (-rrupoú) TpÍT(ov), Y(ívETai) (irupoO)
f. Ap(jLiibvioç) (T(ea)ri(|Lieíuj|aai).
Zu deutsch : „Einzahlung in den Staatsspeicher der Gauhauptstadt
aus der Ernte des Jahres 29 (Jahrgang 29), am 19. Epeiph.
Empfangsstelle: (Konto des Steuererhebers) für den Stadtbezirk
Charax^. Steuerzahler: 1. Psenchonsis mit Vs Q12 Artabe Weizen.
2. Asklas mit Vs Vii Artabe Weizen. 3. Psenempesis mit Vs Artabe
Weizen. Gesehen: Ammonios.“
Vor den drei Namen steht jedesmal 'ôvôpaToç*; die Zahlungen
erfolgen „namens“ der drei Männer. Um dieses „namens“
zu verstehen, muß man sich an die Stelle des Speicherbeamten
versetzen, der die Buchung vornimmt und die Bescheinigung ausschreibt;
er spricht von seinem Standpunkte aus: „ich buche die
Zahlung als Gutschrift im Konto des Steuererhebers unter Beisetzung
des Namens Psenchonsis als des Steuerzahlers“.
vgl. oben S. 140 Anm. 2.