Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Korn-Giroverkehr.

auf  Grund  der  Eintragung  im  Bande  9  ausgefertigte  Bescheinigung,
bei  der  es  wiederum  zweifelhaft  bleibt,  ob  sie  als  Giroquittung
dem  Girozahler  oder  als  Giromeldung  dem  Zahlungsempfänger
(Steuererheber)  behändigt  wurde.
Eine  ähnliche  Privat-Girobescheinigung  ist  P.  Oxj.  Ill  518
(um  179  n.  Chr.):
Mepé(TprivTai)  îç  xò  òri(iLiócriov)  (îrupoO)  Yevn()LiaToç)
[to]0  òi6\(0óvToç)  10  (êxouç)  Aúpr|\ía)V  ’Avrmvívou  Kai  Koppóbou
  Kaicrápujv  tújv  Kupíujv  òià  cri(ToXÓTUJv)  Aiß0(g)  T[o]TT(ap-XÍaç)
  ’ETri(  )  TÓn(iuv)^  Zapa['n:]íu)vi  Xapicríou  0é|i(aTOç)
(apxaßaij  ò,  T(ívovTai)  (iropoO)  (dpiaßai)  [ò].  (2.  Hand)  Aio-T(évriç)
  (Ti(to\ótoç)  (Tecrriia(eíuJiuai)  xàç  xou  (nupoO)  (dpraßag)  ò.
In  dieser  Bescheinigung  findet  sich  wohl  der  Name  des
Zahlungsempfängers  Sarapion,  doch  fehlt  der  Name  des  Zahlers.
Vielleicht  liegt  ein  Versehen  des  Speicherschreibers  vor.
In  den  bisherigen  beiden  Beispielen  war  das  Schlagwort
0é¡aa  für  die  Erklärung  als  Girobescheinigung  ausschlaggebend.
Wo  dieses  Schlagwort  fehlt,  stehen  wir  auf  weniger  sicherem  Boden.
Immerhin  gibt  es  noch  eine  Gruppe  von  Bescheinigungen,  die
das  Schlagwort  0á¡Lia  nicht  führen,  gleichwohl  aber  sicher  als  Girobescheinigungen ­
  zu  erklären  sind  ;  es  sind  das  die  Bescheinigungen
mit  der  Wendung  eîç  xòv  òeíva,  wobei  Vorbedingung  sein  muß,
daß  ó  òeíva  ein  Privatmann  ist.  Der  hinter  eîç  stehende  Mann
ist  der  Giroempfänger.  Beispiele  dieser  Art  werden  im  Abschn.  31
näher  behandelt  werden.  Auch  bei  diesen  Bescheinigungen  bleibt
es  gewöhnlich  unsicher,  ob  sie  für  den  Girozahler  oder  für
den  Giroempfänger  bestimmt  sind.
Ein  einigermaßen  sicheres  Urteil,  ob  die  Girobescheinigung
für  den  Zahler  oder  Empfänger  bestimmt  ist,  läßt  sich  im  allgemeinen ­
  nur  dann  abgeben,  wenn  eine  Urkunde  mehrere  Einzelzählungen ­
  enthält;  sind  es  Einzelzählungen  von  einem  und
demselben  Zahler,  aber  für  verschiedene  Empfänger,  so  ist
die  Urkunde  gewöhnlich  als  Giroquittung  für  den  Zahler  bestimmt; ­
  sind  es  Einzelzählungen  von  verschiedenen  Zahlern
an  einen  und  denselben  Empfänger,  so  ist  die  Urkunde  gewöhnlich ­
  als  Giromeldung  für  den  Empfänger  bestimmt.
^  Crönert,  Stud.  Pal.  IV  S.  95  vermutet  éiri  tótt(ujv).  Diese  Vermutung
wird  abzuweisen  sein,  weil  in  'Em(  )  ein  Dorfname  steckt  (vgl.  oben  S.  72
Anm.  3).
            
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