Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

154 
Teil II. Korn-Giroverkehr. 
einen neuen Zahler zu verstehen haben, ist ausgeschlossen; viel 
mehr muß TTûttoç als criTO|iiéTpTiç im Dienste der Genossenschaft 
der Staatsbauern stehen, er handelt hier als Beauftragter der Ge 
nossenschaft. Ausschlaggebend für diese Deutung ist der Umstand, 
daß zwischen dXXaç und uupoO dpraßag ein *òri|iO(Tíujv* einge 
schoben worden ist, um die Herkunft der Auszahlung an TTeie- 
ffoOxoç anzudeuten. Zu òripocríujv ist, wie gewöhnlich, teiopföiv zu 
ergänzen, und dieses ‘òrnnocríuuv TenipTibv’ wiederum steht statt *òià 
bripocriouv TeujpTûiv* (vgl. S. 169f.); daß dem so ist, zeigt auch 
eine Vergleichung mit der ersten Quittung, wo wir an derselben 
Stelle (vor irupoO) die Wendung òià òrmocTíujv Teuupyúúv vorfinden. 
Die zweite Quittung ist daher zu übersetzen: „und am 2. des 
Monats Epeiph hat der vorgenannte (Petesuchos) eine andere, durch 
Vermittelung des Papos von den Staatsbauern uns zugegangene 
Girozahlung in Höhe von 4 Artaben empfangen“. Das ‘dXXaç* 
drückt deutlich aus, daß Petesuchos abermals der Empfänger ist. 
Die dritte Quittung ist noch mehr verkürzt; hier begnügt 
sich der Schreiber mit ópoíuoç und áXXaç, er sagt: „und am 19. 
eine weitere Girozahlung an denselben und von denselben in Höhe 
von 3Qi2 Artaben“. 
Als weiteres Beispiel möge die Giroquittung P. Amh. II 120 
(204 n. Chr.) dienen: 
" Erovç iß Aoukíou Zermiiiiou Zeouqpou EöueßoOg TTepii- 
vttKOç Kai MápKOu AòpriXíou ’Avxuivívou EucreßoOg Zeßacriöiv 
Kai TTouttXíou ZeirTipíou Kéia Kaíffapoç ZeßaaroO, TTaövi a. 
Apxujvâç ZiÚTOu Kai péroxoi (TitoX(ótoi) K^^qç ‘HpaKX[eí]aç. 
MeperpripeGa îç ZayaGriç ApirayaGou bià KXqpoùxuJV 
Tqç aÙTqç Kibpqç YevqpaTOç toû aÙToû ërouç nupoO pérpiu 
òqpoaíuj SucTTip dpraßag éitrá, T(ívovTai) (irupoO dpraßai) 1. 
’Apxuovdçi pepérpqpe xàç dpxaß(aq). 
Die Worte bià KXqpoúxujv lassen sich nur so erklären, daß 
die Kleruchen die Zahler sind, denn ZayáOqg hinter iç ist der 
Empfänger. Es hat also die Kleruchengenossenschaft eine Giro 
anweisung auf ZayaGqg ausgestellt, und der Staatsspeicher als Be 
zogener bestätigt in der vorliegenden, an die Genossenschaft ge 
richteten Giroquittung, daß der Auftiag ausgeführt worden sei. 
ZaTáOnç wird irgend eine Arbeit für die Kleruchengenossenschaft 
* Die Herausgeber merken eine 2. Hand nicht an ; daher ist die Ur 
kunde wohl eine Abschrift.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.