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Teil II. Korn-Giroverkehr.
einen neuen Zahler zu verstehen haben, ist ausgeschlossen; viel
mehr muß TTûttoç als criTO|iiéTpTiç im Dienste der Genossenschaft
der Staatsbauern stehen, er handelt hier als Beauftragter der Ge
nossenschaft. Ausschlaggebend für diese Deutung ist der Umstand,
daß zwischen dXXaç und uupoO dpraßag ein *òri|iO(Tíujv* einge
schoben worden ist, um die Herkunft der Auszahlung an TTeie-
ffoOxoç anzudeuten. Zu òripocríujv ist, wie gewöhnlich, teiopföiv zu
ergänzen, und dieses ‘òrnnocríuuv TenipTibv’ wiederum steht statt *òià
bripocriouv TeujpTûiv* (vgl. S. 169f.); daß dem so ist, zeigt auch
eine Vergleichung mit der ersten Quittung, wo wir an derselben
Stelle (vor irupoO) die Wendung òià òrmocTíujv Teuupyúúv vorfinden.
Die zweite Quittung ist daher zu übersetzen: „und am 2. des
Monats Epeiph hat der vorgenannte (Petesuchos) eine andere, durch
Vermittelung des Papos von den Staatsbauern uns zugegangene
Girozahlung in Höhe von 4 Artaben empfangen“. Das ‘dXXaç*
drückt deutlich aus, daß Petesuchos abermals der Empfänger ist.
Die dritte Quittung ist noch mehr verkürzt; hier begnügt
sich der Schreiber mit ópoíuoç und áXXaç, er sagt: „und am 19.
eine weitere Girozahlung an denselben und von denselben in Höhe
von 3Qi2 Artaben“.
Als weiteres Beispiel möge die Giroquittung P. Amh. II 120
(204 n. Chr.) dienen:
" Erovç iß Aoukíou Zermiiiiou Zeouqpou EöueßoOg TTepii-
vttKOç Kai MápKOu AòpriXíou ’Avxuivívou EucreßoOg Zeßacriöiv
Kai TTouttXíou ZeirTipíou Kéia Kaíffapoç ZeßaaroO, TTaövi a.
Apxujvâç ZiÚTOu Kai péroxoi (TitoX(ótoi) K^^qç ‘HpaKX[eí]aç.
MeperpripeGa îç ZayaGriç ApirayaGou bià KXqpoùxuJV
Tqç aÙTqç Kibpqç YevqpaTOç toû aÙToû ërouç nupoO pérpiu
òqpoaíuj SucTTip dpraßag éitrá, T(ívovTai) (irupoO dpraßai) 1.
’Apxuovdçi pepérpqpe xàç dpxaß(aq).
Die Worte bià KXqpoúxujv lassen sich nur so erklären, daß
die Kleruchen die Zahler sind, denn ZayáOqg hinter iç ist der
Empfänger. Es hat also die Kleruchengenossenschaft eine Giro
anweisung auf ZayaGqg ausgestellt, und der Staatsspeicher als Be
zogener bestätigt in der vorliegenden, an die Genossenschaft ge
richteten Giroquittung, daß der Auftiag ausgeführt worden sei.
ZaTáOnç wird irgend eine Arbeit für die Kleruchengenossenschaft
* Die Herausgeber merken eine 2. Hand nicht an ; daher ist die Ur
kunde wohl eine Abschrift.