Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Korn-Giroverkehr.

einen  neuen  Zahler  zu  verstehen  haben,  ist  ausgeschlossen;  vielmehr ­
  muß  TTûttoç  als  criTO|iiéTpTiç  im  Dienste  der  Genossenschaft
der  Staatsbauern  stehen,  er  handelt  hier  als  Beauftragter  der  Genossenschaft. ­
  Ausschlaggebend  für  diese  Deutung  ist  der  Umstand,
daß  zwischen  dXXaç  und  uupoO  dpraßag  ein  *òri|iO(Tíujv*  eingeschoben ­
  worden  ist,  um  die  Herkunft  der  Auszahlung  an  TTeieffoOxoç
  anzudeuten.  Zu  òripocríujv  ist,  wie  gewöhnlich,  teiopföiv  zu
ergänzen,  und  dieses  ‘òrnnocríuuv  TenipTibv’  wiederum  steht  statt  *òià
bripocriouv  TeujpTûiv*  (vgl.  S.  169f.);  daß  dem  so  ist,  zeigt  auch
eine  Vergleichung  mit  der  ersten  Quittung,  wo  wir  an  derselben
Stelle  (vor  irupoO)  die  Wendung  òià  òrmocTíujv  Teuupyúúv  vorfinden.
Die  zweite  Quittung  ist  daher  zu  übersetzen:  „und  am  2.  des
Monats  Epeiph  hat  der  vorgenannte  (Petesuchos)  eine  andere,  durch
Vermittelung  des  Papos  von  den  Staatsbauern  uns  zugegangene
Girozahlung  in  Höhe  von  4  Artaben  empfangen“.  Das  ‘dXXaç*
drückt  deutlich  aus,  daß  Petesuchos  abermals  der  Empfänger  ist.
Die  dritte  Quittung  ist  noch  mehr  verkürzt;  hier  begnügt
sich  der  Schreiber  mit  ópoíuoç  und  áXXaç,  er  sagt:  „und  am  19.
eine  weitere  Girozahlung  an  denselben  und  von  denselben  in  Höhe
von  3Qi2  Artaben“.
Als  weiteres  Beispiel  möge  die  Giroquittung  P.  Amh.  II  120
(204  n.  Chr.)  dienen:
"  Erovç  iß  Aoukíou  Zermiiiiou  Zeouqpou  EöueßoOg  TTepiivttKOç
  Kai  MápKOu  AòpriXíou  ’Avxuivívou  EucreßoOg  Zeßacriöiv
Kai  TTouttXíou  ZeirTipíou  Kéia  Kaíffapoç  ZeßaaroO,  TTaövi  a.
Apxujvâç  ZiÚTOu  Kai  péroxoi  (TitoX(ótoi)  K^^qç  ‘HpaKX[eí]aç.
MeperpripeGa  îç  ZayaGriç  ApirayaGou  bià  KXqpoùxuJV
Tqç  aÙTqç  Kibpqç  YevqpaTOç  toû  aÙToû  ërouç  nupoO  pérpiu
òqpoaíuj  SucTTip  dpraßag  éitrá,  T(ívovTai)  (irupoO  dpraßai)  1.
’Apxuovdçi  pepérpqpe  xàç  dpxaß(aq).
Die  Worte  bià  KXqpoúxujv  lassen  sich  nur  so  erklären,  daß
die  Kleruchen  die  Zahler  sind,  denn  ZayáOqg  hinter  iç  ist  der
Empfänger.  Es  hat  also  die  Kleruchengenossenschaft  eine  Giroanweisung ­
  auf  ZayaGqg  ausgestellt,  und  der  Staatsspeicher  als  Bezogener ­
  bestätigt  in  der  vorliegenden,  an  die  Genossenschaft  gerichteten ­
  Giroquittung,  daß  der  Auftiag  ausgeführt  worden  sei.
ZaTáOnç  wird  irgend  eine  Arbeit  für  die  Kleruchengenossenschaft
*  Die  Herausgeber  merken  eine  2.  Hand  nicht  an  ;  daher  ist  die  Urkunde ­
  wohl  eine  Abschrift.
            
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