Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  33.  Zahlung  bià  toO  beîva.

155

in  deren  Aufträge  ausgeführt  haben,  und  die  7  Artaben  Weizen
sind  die  Bezahlung  dafür.
Ähnlich  ist  der  Sachverhalt  in  der  Giroquittung  P.  Teb.  II
369  (148  n.  Chr.).  Auf  das  Datum  folgt:
'HpaKXqç  Aeiou  Kai  oí  |ié(To)xoi  criTo\(ÓTOi)  Kiú(|ar|ç)  Kep-Kqaeuuç.
  Me|ieTpn(|Lie0a)  dirò  tújv  TevTi(iLiáTUJv)  xoO  aÒToO
Itouç  eíç  0eppou0ápiov  à7Te\(eu0épav)  ZuuTqpíxou  òià
Eiixúxou  auvaTopacTxiKoO  rrupoO  péxptu  [br|])Lio(j[[H]]íiu  2uaxúj
eixaixov  dpxdßqg  bíqoipov  xexpaKaieiKOffxóv,  kxX.
Eutychos  ist  nicht  etwa  Vertreter  der  Frau  Thermutharion,
der  in  ihrem  Namen  das  Getreide  empfängt,  sondern  der  Zahler.
Die  Worte  òià  Eòxúxou  stehen  an  derselben  Stelle,  wo  in  den
vorhergehenden  Beispielen  die  Wendung  òià  KXqpoúxcuv  und  òià
òriiLioaíujv  TEwpTiûv  stand.  Die  Speicherverwalter  sagen  also:  „wir
haben  erhalten  von  dem  vorbezeichneten  Jahrgange  zur  Aushändigung ­
  an  Frau  Thermutharion,  die  Freigelassene  des  Soterichos,
durch  Lastschrift  im  Girokonto  des  Eutychos  an  Kaufweizen
2/3  und  G24  Artabe“.  Dieser  Kauf  weizen  stammte  wahrscheinlich
aus  Syrien  und  war  preiswerter  als  der  heimische  Weizen  \  daher
mochte  er  vornehmlich  an  kleine  Leute  für  den  Hausbedarf  verkauft ­
  worden  sein.  Die  geringe  Artabenmenge,  die  hier  genannt
wird,  spricht  für  diese  Vermutung.  Wahrscheinlich  ist  Eutychos
ein  Getreidehändler,  der  an  kleine  Leute  kleine  Mengen  absetzt.
Er  besitzt  im  Staatsspeicher  ein  Guthabenkonto,  und  man  mag  sich
vorstellen,  daß  er  den  Staatsspeicher  angewiesen  hat,  an  die  Freigelassene ­
  Thermutharion  jene  ^/s  und  V24  Artabe  Kauf  weizen  zu
verabfolgen.  Vorher  wird  ihm  Thermutharion  das  Geld  für  die
Ware  ins  Haus  gebracht  haben.  Unsere  Urkunde  ist  nunmehr  die
für  Eutychos  bestimmte  Giroquittung  des  Speichers.
Die  Wendung  *òià  bqpoaíuuv'  war  im  Betriebsdienste  den
Beamten  so  geläufig  geworden,  daß  diese  Wendung  gewissermaßen
ein  Begriff  für  sich,  eine  Art  von  Substantiv  wurde.  Daher
heißt  es  zweimal  in  BGU.  598  (um  173  n.  Chr.):  à-rraixqcTijuujv  kux’
avxpa  cTixiKaiv  èòacpibv  kui  òià  òripiucTÍujv  xoO  èvecxôixoç  lò  (Ixouç),
d.  i.  „Hebeliste  mit  Einzelnachweis  über  die  Weizenäcker  und  über
die  òiá-òri|uo(TíiJuv-Steuem“  ;  diese  Steuern  sind  Steuern,  welche
bid  bqpocriuuv  TEuupYuiv,  also  von  den  Staatsbauem,  in  Hinsicht  jener
Weizenäcker  zu  zahlen  sind.  Ebenso  ist  CPR.  33  (215  n.  Chr.)*  zu

*  vgl.  oben  S.  70  f.

*  siehe  unten  S.  170.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.