Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

TEIL  I.

Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.
Abschnitt  1.
Grundlagen  des  Giro-  und  Scheckverkehrs.
Das  Girowesen  ist  als  Verfeinerung  des  Scheckwesens  anzusehen, ­
  daher  ist  das  Scheckwesen  die  ältere  Form.  Wenn  man  vom
Giro  wesen  spricht,  ist  das  Scheck  wesen  einbegriffen.  Das  Scheckwesen ­
  hat  die  Hinterlegung  eines  Guthabens  durch  den  Zahlungspflichtigen ­
  zur  Voraussetzung,  sei  es  bei  einer  Bank,  sei  es  an
anderer  Stelle.  Der  Zahlungspflichtige  zahlt  nunmehr  an  seinen
Gläubiger  nicht  mehr  in  der  Weise,  daß  er  in  die  Tasche  oder
in  seinen  Geldschrank  greift,  sondern  indem  er  ihm  einen  Scheck
übergibt.  Der  Scheck  lautet  auf  den  geschuldeten  Betrag,  zahlbar
seitens  der  Stelle,  die  das  Guthaben  verwaltet.  Der  Gläubiger  begibt ­
  sich  zu  dieser  Stelle  und  läßt  sich  dort  den  Betrag  bar  auszahlen. ­
  Einen  Schritt  weiter  geht  das  Giro  wesen;  es  hebt  diese
bare  Auszahlung  ebenfalls  auf,  indem  auch  der  Zahlungsempfänger
ein  Guthaben  bei  derselben  Stelle  hinterlegt.  Wenn  jetzt  der
Zahlungspflichtige  die  Verwaltungsstelle  anweist,  den  und  den  Betrag ­
  bei  ihm  (dem  Zahlungspflichtigen)  wegzuschreiben  und  dem
Zahlungsempfänger  auszuzahlen,  so  erfolgt  diese  Auszahlung  durch
Gutschrift  im  Konto  des  Empfängers;  vom  Geschehenen  wird  der
letztere  durch  die  Verwaltungsstelle  in  Kenntnis  gesetzt.  Bei  jeder
Zahlung  sind  mithin  drei  Stellen  beteiligt:  der  Aussteller  der
Zahlungsanweisung,  der  Bezogene  (die  Verwaltungsstelle)  und  der
Empfänger  des  Betrages.  Bargeld  wird  bei  Girozahlungen  nicht
angerührt.
Der  Scheck  wandert  vom  Aussteller  durch  die  Hand  des
Empfängers  in  die  Hand  des  Bezogenen,  dagegen  die  Giroanweisung ­
  vom  Aussteller  unmittelbar  in  die  Hand  des  Bezogenen ­
  mit  der  Wirkung,  daß  der  Empfänger  durch  den  Bezogenen
Preißigke,  Girowesen  im  griech.  Ägypten.  I
            
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