Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Abschn.  2.  Geldwirtschaft  und  Naturalwirtschaft.

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den  Banken  erfolgt  durch  gegenseitiges  Aufreclmen  innerhalb  bestimmter ­
  Fristen.
Wenn  der  Verwalter  der  Guthaben  eine  Privatperson  (Bank)
ist,  die  ihrem  Geschäftsbetriebe  gemäß  nicht  immer  unbedingte  Gewähr ­
  für  Sicherheit  bietet,  kann  der  Giro-  und  Scheckverkehr  nicht
recht  zur  Blüte  kommen.  Der  sicherste  Verwalter  der  Guthaben
ist  der  Staat,  denn  hier  bürgt  die  Gesamtheit  des  Volkes  für  die
Sicherheit.  Aus  diesem  Grunde  beabsichtigt  man,  für  das  Deutsche
Reich  die  Post  für  den  Scheckverkehr  weiter  auszugestalten,  wie  das
im  Bereiche  der  Österreichisch-Ungarischen  Monarchie  bereits  geschehen ­
  ist.  Der  Post-Scheckverkehr  gewährt  noch  den  zweiten
Vorteil,  daß  er  der  Bevölkerung  die  größtmögliche  Bequemlichkeit
bringt,  weil  aUe  Postanstalten,  auch  diejenigen  in  den  kleinsten
Orten,  mitwirken.
Das  vorstehend  nur  im  allgemeinen  dargestellte  neuzeitliche
Scheck-  und  Girowesen  finden  wir  in  seinen  Grundzügen
schon  im  griechischen  Ägypten.  Die  Papyrusurkunden  enthalten
Schecks  und  Giroanweisungen,  sie  geben  uns  Kunde  von  dem
Abrechnungsveiiahren  der  Giroämter  (Gqcfaupoi  und  rpá-rreZiai)  und
belehren  uns,  daß  man  nicht  nur  den  Ortsverkehr,  sondern  auch
den  Fernverkehr  kannte  und  an  wendete.  Was  die  Sicherstellung
des  Guthabens  betrifft,  so  war  in  Hinsicht  des  Getreide-Girowesens,
das  für  den  kleinen  Landmann  wie  für  die  ägyptische  Landwirtschaft ­
  eine  hervorragende  Bedeutung  hatte,  der  Bezogene  allemal
der  ägyptische  Staat,  weil  das  Getreide-Girowesen  ausschließlich
den  staatlichen  Getreidespeichern  zufiel.  Das  ägyptische  Geld-Girowesen
  lag,  wie  im  ganzen  Altertume,  in  den  Händen  der
Privatbanken.
Ob  das  Scheck-  und  Girowesen  auch  schon  vor  der  griechischen ­
  Eroberung  in  Ägypten  bestand,  wissen  wir  nicht.  Daß
aber  ein  wenn  auch  noch  unentwickeltes  Girowesen,  etwa  in  Form
von  Kreditbriefen,  in  der  griechischen  Kulturwelt,  soweit  griechische
Kaufleute  sich  ausbreiteten,  bestanden  hat,  ist  von  vornherein  anzunehmen, ­

Abschnitt  2.
Geldwirtschaft  und  Naturalwirtschaft.
Die  einzelnen  Zweige  der  ägyptischen  Verwaltung  und  ihr
Ineinandergreifen  lassen  deutlich  erkennen,  daß  der  Staat  ein  Hauptaugenmerk ­
  auf  die  Sicherung  des  Landwirtschaftsbetriebes  und  der
            
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