Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil III. Geld-Giroverkehr. 
Ich werde die Gewähr leisten, wie oben geschrieben steht. Ich 
Herakleides, Sohn des Dionysios, unterschreibe für ihn, da er 
schreibunkundig ist. Im Jahre 14 des Tiberius Claudius Caesar 
Augustus Gerraanicus imperator, am 15. des Monats Kaisareios, 
am Augustustage. (3. Hand) Im Jahre vierzehn des Tiberius Clau 
dius Caesar Augustus Germanicus imperator, am 15. des Monats 
Kaisareios, am Augustustage. Die Girozahlung hat durch Ver 
mittelung der Bank des Sarapion stattgefunden“. 
Das ist ein Vertrag in Form eines Handscheines, wie wir 
deren so viele besitzen. Die Bank hat mit diesem Handscheine 
keine Befassung. Wenn im Körper des Handscheines davon die 
Rede ist, daß die Bezahlung des Webstuliles im Girowege durch 
die Serapeum-Bank geschehen sei, so sehen wir daraus nur, daß 
diesem Handscheine, wie im vorher behandelten Beispiele, eine 
selbständige Girobankbescheinigung voraufgegangen war. 
Merkwürdig ist jedoch der von dritter Hand herrührende Zusatz 
am Schlüsse. Dieser Zusatz rührt von der Bank her; die 
Bank bescheinigt hier, daß die Girozahlung, von der im Körper 
des Handscheines die Rede ist, durch Vermittelung der Serapeum- 
Bank am Tage des Handscheines erfolgt sei: òi(à) Tn(ç) Iap(a- 
iTÎujvoç) Tp(aTTéZ;riç) YéTo(vev) f| òiaYp(aq)n)- 
Es kann nicht zweifelhaft sein, daß das Wort òiaYpaqpií sich 
lediglich auf die Zahlung des Kaufpreises im Girowege und auf 
die mit dieser Girozahlung zusammenhängende selbständige Giro 
bankbescheinigung bezieht, nicht etwa auf den vorliegenden 
Handschein. Den Handschein haben Käufer und Verkäufer auf 
eigene Faust und Verantwortlichkeit aufgesetzt; aber der Käufer 
Tryphon, in dessen Hand die uns vorliegende Ausfertigung des 
Handscheines (mit der Quittung des Verkäufers) überging, muß 
aus irgend einem Grunde die Serapeum-Bank, deren Girokunde 
er war, und die für ihn diese Girozahlung leistete, darum ge 
beten haben, am Fuße des Handscheines noch besonders zu be 
scheinigen, daß ebendiese Bank es sei, die die Girozahlung be 
wirkt hat. 
Derselbe Tryphon scheint es zu sein, der 18 Jahre früher, 
als er sich mit Saraeus verheiratete, die Mitgift von 40 Drachmen 
im Girowege bei derselben Serapeum-Bank in Empfang nimmt und 
sodann einen Ehevertrag in Form eines Handscheines aufsetzt, 
der in P. Oxy. II 267 (36 n. G hr.) uns vorliegt. Auch hier be 
scheinigt ein Bankbeamter am Schlüsse des Handscheines : òià ifiç
	        
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