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Teil III. Geld-Giroverkehr.
darüber: „a receipt for èTKÓKXiov paid to a bank upon the sale(?)
of house property at Tebtynis, beginning [’'Etouç .]ò Kaícrapoç
Oapeviu© a. TTéTrTUj(Kev) èm Tfi(v) [èv TTTo]X(ejLtaíòi) EuepT(éTiòi) bripo-
(críav) Tpá(TTeZ:av) Auupíuuvo(ç) Tpa(?TeZÍTou) irapà [’AKOu(j]iXáou . .
continuing with a description of the property with its adjoining
areas“. Die Steuer für einen Wertumsatz im Dorfe Tebtynis
wird also bei der Staatskasse in Ptolemais Euergetis, d. i. in
der Gauhauptstadt Arsinoe, bezahlt.
Eine Urkunde aus späterer Zeit (139 n. Chr.) bringt uns in
der Sache weitere Aufschlüsse, nämlich P. Teb. II 329. Hier erklärt
eine Frau in einem Gesuche an den Strategen(Z. 7ff.): [KaTjeGépriv
èrri Tf|v òr|)Lio(JÍa[v xpaTreZiav eîç vogúpxoju Xóyov bnèp
réXouç îx0u[ripâç òpupiôv Tepérveuuç] Kaj KepKpcreujç ktX. òpax-
pàç X. Die Abgabe für das Fischereirecht in den Dörfern
Tebetnis und Kerkesis wird darnach ebenfalls an die Staatskasse
in der Gauhauptstadt gezahlt, und zwar eîç vogápxou Xótov.
Die Wertumsatzsteuer^) und die Fischereisteuer2) gehören
zu den verpachteten Steuern. Man begreift zunächst nicht,
weshalb diese Steuern an die Staatskasse statt an den Pächter
gezahlt werden, und weshalb sie auf das „Konto des Nomarchen“
gezahlt werden. Daß man aber nicht nur im Faijum so verfuhr,
sondern auch anderwärts, z. B. im oxyrhynchitischen Gaue, zeigt
P. Oxy. I 96 (180 n. Chr.); diese Urkunde soll im Abschn. 56
näher behandelt werden. Die Tätigkeit der Staatskassen in dieser
Hinsicht war ohne Zweifel für den Bereich des ganzen Landes
einheitlich geregelt, denn in einer so wichtigen Sache dürfen wir
nicht annehmen, daß die Einrichtungen der verschiedenen Gaue
verschieden waren. Überdies bestand das Verfahren auch schon
in ptolemäischer Zeit.
Die Umsatzsteuer und die Fischereisteuer gehören zu einer
großen Gruppe von Steuern, die man — bezeugt für das Faijum —
als Nomarehen steuern bezeichnet; zu dieser Gruppe gehören
‘ Wilcken, Ostraka IS. 576. Vgl. insbesondere P. Par. 17,22 (153 n. Chr.):
pioGiuTriÇ eíòouçé-fKUKXíou (aus Elephantine); P. Leipz. 5 (aus Memphis):
ëOTiv TÙ bvaTP(acpévTa) éiti Tfiç [bri(poaiaç) Tpa(iT¿Zr|q)] évKu(K\eiou) bi(à) pi-
oe(ujTiî)v) ktX.
* Wilcken, Ostraka I S. 141 ; BGU. 485, 6 (2. Jahrh. n. Chr.) : div (d. i.
bpaxpiûv) eîoiv ai ouaai àtrô TeX(Îj[v] irapà piô0ujTaîç ôvtujv îxOuripâç
bpupiûv Teß^Gvu Ktti K€pK)^]aeujç. Vgl. hierzu Grenfell und Hunt, P. Teh.
II S. 415.