Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  55.  Girokonto  des  römischen  Steuererhebers  und  Steuerpächters.  257

außerdem  noch  die  Biersteuer,  die  Weidesteuer,  die  Torzölle
usw.i  Sie  heißen  ííomarchensteuern,  weil  sie  der  Kontrolle  des
voiLiápxnÇ  unterstanden,  gleichviel,  ob  sie  durch  Pächter  oder  Erheber ­
  ^  eingezogen  wurden.  Wenn  in  P.  Teb.  II  329,7  die  Fischereisteuer ­
  eîç  Tfjv  òr]|Lio(TÍa[v  rpátreíav  eiç  vopápxoju  XÓTOV  gezahlt  wird,
so  folgt  daraus,  daß  die  Staatskasse  ein  besonderes  Konto  für
den  Nomarchen  führte.  Der  bedeutende  Umfang  dieses  Kontos
wird  es  mit  sich  gebracht  haben,  daß  in  verkehrsreichen  Gauen,
wie  im  Faijum,  dieses  Konto  schließlich  zu  einer  besonderen
Kassenabteilung  ausgebildet  wurde.  Als  eine  solche  Kassenabteilung ­
  sehe  ich  die  vogapxíctç  rp  dir  eia  an,  z.  B.  in  P.  Teb.  II
350  (um  71  n.  Chr.):  TreiTTUJKev  èm  xfiv  èv  TTxoXeiuaíòi  Euep[T(éxiòi)]  ^
xoû  ’Apcri(voíxou)  xfîç  vo)uapx<í>aç  xpáneiav  (Zahlung  von  Umsatzsteuer). ­
  Dieselbe  Abteilung  der  Staatskasse  ist  es,  die  in  P.  Teb.  II  587
(zwischen  16  v.  Chr.  und  5  n.  Chr.)  die  Umsatzsteuer  entgegennimmt:
Tré7TXUj(Kev)  èm  xf](v)  [èv  TTxo]X(€)Liaíòi)  EúepT(éxiòi)  òíi]Lio(aíav)  xpá(7reiav).
  Die  Nennung  der  òrmocríaxpáTreiaan  dieser  Stelle  zeigt,  daß
die  „Nomarchenkasse“  zur  òriiiiocría  xpÚTreia  gehört  und  nicht  etwa
als  eine  von  der  Staatskasse  gänzlich  getrennte,  selbständig  dastehende ­
  Kasse  aufzufassen  ist.  In  BGU.  914  (113  n.  Chr.)  heißt
die  Nomarchenkasse:  f)  èv  TTxoXejuaíò(i)  EúepYéxiò(i)  xoû  ’Apffi(voíxou)
[vo|uá]pxo(^)  *  xpáTT(eZ:a)  (Zahlung  des  xéXoç  èKffxáaeuuç).  In  P.  Teb.
II  580  (155  n.  Chr.)  steht  lediglich:  n  èv  TTxoXepaíòi  EûepTéxiôi
xpáTT(eia),  doch  folgt  hier:  eiç  xòv  (xoû  òeíva)  vojLiáp[x(ou)  Xó]tov
(Zahlung  von  Umsatzsteuer).  Vielleicht  ist  Ptolemais  Euergetis“
eigentlich  oder  ursprünglich  nur  der  Name  für  eine  Vorstadt
(griechische  Siedelung)  von  Arsinoe,  und  dort  mag,  räumlich  getrennt ­
  von  der  Staatskasse,  die  für  die  Nomarchensteuern  dienende
Unterabteilung  der  Staatskasse  untergebracht  gewesen  sein.
Der  vopápxnÇ  ist  der  oberste  Steuerkontrollbeamte  des  arsinoitischen
  Gaues®,  man  kann  ihn  den  Direktor  für  die  losen
‘  vgl.  Wilcken,  Ostraka  I  S.  597  f.
*  Wilcken,  Ostraka  I  S.  598.  ®  vgl.  oben  S.  16.
4  Je  lebhafter  der  Betrieb  einer  Behörde  ist,  desto  mehr  zerfällt  sie
in  Unterabteilungen.  Diese  Unterabteilungen  können  bei  sehr  großen  Betrieben
sogar  besondere  Firmen  führen  und  räumlich  getrennt  untergebracht  sein,
trotzdem  bleiben  sie  unselbständige  Teile  einer  Hauptbehörde.
®  vgl.  Grenfell  und  Hunt,  P.  Teb.  II  S.  398  ff.
®  Sein  Titel  lautet  daher  vopdpxri?  ’Apaivoixou  (BGU.  221;  345;  356;
756;  P.  Grenf.  II  50b;  P.  Lond.  III  S.  69  Nr.  933  usw.).  Vgl.  Wilcken,  Ostraka  I
S.  358  und  597.

Preisigke,  Girowesen  im  griech.  Ägypten.

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