Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
griechisch-römischen Verhältnissen in eine Linie zu stellen; immer 
hin muß man beachten, daß jeder Kulturstaat, zu welchen Zeiten 
auch immer er besteht, bei Aufrechterhaltung eines geordneten, 
für den öffentlichen Verkehr dienenden Verwaltungsdienstes an 
nähernd denselben Bedürfnissen gegenübersteht. Ich glaube aus 
etlichen Papyrusurkunden herauslesen zu sollen, daß in Oxyrhyn- 
chos und in Arsinoe, wahrscheinlich auch in Hermupolis, je eine 
bestimmte Bank vorhanden war, die mit der Staatskasse ge 
schäftlich in enger Verbindung stand. Wegen ihrer Sonder 
stellung möchte ich diese Bank nach dem ungefähren Vorbilde 
unserer heutigen Reichsbank als die „Staatsbank“ bezeichnen. 
A. Oxyrhynchos. Die aus Oxyrhynchos stammenden Be 
lege betreffen die dortige im Serapeum untergebrachte TpaireCa. 
Diese Serapeum-TpaTteZia wird in folgenden sieben Urkunden 
erwähnt : 
1. P. Oxy. IV 835 (um 13 n. Chr.), Die kaiserliche Hausgut 
verwaltung verkauft in Erbpacht ein dem Hausgute zugehöriges Stück 
Erbpachtland; das Erbpachtkaufgeld ist zu zahlen: eni xfiv ev xip 
Z[a]p[aTTeiuj òri]|uocríav [xpárreíav]. Solches Kaufgeld fließt stets 
für Rechnung des Hausgutes in die Staatskasse (vgl. Abschn. 43), 
und da in der Urirunde die empfangende Kasse als bripocria xpá- 
rreZa, mithin nach unseren bisherigen Feststellungen als „Staats 
kasse“ bezeichnet wird, so sprechen alle Umstände dafür, daß die 
Serapeum-xpÚTreCa in diesem Papyrus ^ nicht eine Bank, sondern 
die Staatskasse2 ist. 
2. P. Oxy. II 267, 2ff. (36 n. Chr.), ein Heiratsvertrag: 
ópoXoTÚJi äxeiv Trapa CToö èiri xoö irpòç 'OEupúyxu^v xróXei Zapa- 
TTieíou òià xíjç ZapaTTÍcuvoç xoö KXeávòpou xparré^riç — bpaxpàç 
X KxX. Später (Z. 33f.) heißt es: òià xfjÇ Zapairíuuvoç x[o]ú KXeáv 
òpou xparréCnç Yéyovev f| õiaypacpni. Wenn diese xpátreía mit 
derjenigen unter Nr. 1 übereinstimmt, so folgt aus Nr. 2, daß die 
Staatskasse mit der Vermittelung von Privatgeldern oder mit 
dem Privatgirowesen sich befaßte, denn die Zahlung in P. 
Oxy. II 267 ist offenbar eine Girozalilung. Damit würde aber 
die Tatsache in Widerspruch stehen, daß die ònpocría xpaireia 
^ Die Herausgeber bemerken, daß der Aufbau von 835 derselbe sei 
wie von 721. Der letztere Papyrus hat an der entscheidenden Stelle die 
Wendung: [eíç xfiv éirl tû>v tó]ttujv [òrilpooíav xpúneZav. Es fehlt also die 
Nennung des Serapeums. 
* So Wilcken, Archiv V S. 213.
	        
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