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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
griechisch-römischen Verhältnissen in eine Linie zu stellen; immer
hin muß man beachten, daß jeder Kulturstaat, zu welchen Zeiten
auch immer er besteht, bei Aufrechterhaltung eines geordneten,
für den öffentlichen Verkehr dienenden Verwaltungsdienstes an
nähernd denselben Bedürfnissen gegenübersteht. Ich glaube aus
etlichen Papyrusurkunden herauslesen zu sollen, daß in Oxyrhyn-
chos und in Arsinoe, wahrscheinlich auch in Hermupolis, je eine
bestimmte Bank vorhanden war, die mit der Staatskasse ge
schäftlich in enger Verbindung stand. Wegen ihrer Sonder
stellung möchte ich diese Bank nach dem ungefähren Vorbilde
unserer heutigen Reichsbank als die „Staatsbank“ bezeichnen.
A. Oxyrhynchos. Die aus Oxyrhynchos stammenden Be
lege betreffen die dortige im Serapeum untergebrachte TpaireCa.
Diese Serapeum-TpaTteZia wird in folgenden sieben Urkunden
erwähnt :
1. P. Oxy. IV 835 (um 13 n. Chr.), Die kaiserliche Hausgut
verwaltung verkauft in Erbpacht ein dem Hausgute zugehöriges Stück
Erbpachtland; das Erbpachtkaufgeld ist zu zahlen: eni xfiv ev xip
Z[a]p[aTTeiuj òri]|uocríav [xpárreíav]. Solches Kaufgeld fließt stets
für Rechnung des Hausgutes in die Staatskasse (vgl. Abschn. 43),
und da in der Urirunde die empfangende Kasse als bripocria xpá-
rreZa, mithin nach unseren bisherigen Feststellungen als „Staats
kasse“ bezeichnet wird, so sprechen alle Umstände dafür, daß die
Serapeum-xpÚTreCa in diesem Papyrus ^ nicht eine Bank, sondern
die Staatskasse2 ist.
2. P. Oxy. II 267, 2ff. (36 n. Chr.), ein Heiratsvertrag:
ópoXoTÚJi äxeiv Trapa CToö èiri xoö irpòç 'OEupúyxu^v xróXei Zapa-
TTieíou òià xíjç ZapaTTÍcuvoç xoö KXeávòpou xparré^riç — bpaxpàç
X KxX. Später (Z. 33f.) heißt es: òià xfjÇ Zapairíuuvoç x[o]ú KXeáv
òpou xparréCnç Yéyovev f| õiaypacpni. Wenn diese xpátreía mit
derjenigen unter Nr. 1 übereinstimmt, so folgt aus Nr. 2, daß die
Staatskasse mit der Vermittelung von Privatgeldern oder mit
dem Privatgirowesen sich befaßte, denn die Zahlung in P.
Oxy. II 267 ist offenbar eine Girozalilung. Damit würde aber
die Tatsache in Widerspruch stehen, daß die ònpocría xpaireia
^ Die Herausgeber bemerken, daß der Aufbau von 835 derselbe sei
wie von 721. Der letztere Papyrus hat an der entscheidenden Stelle die
Wendung: [eíç xfiv éirl tû>v tó]ttujv [òrilpooíav xpúneZav. Es fehlt also die
Nennung des Serapeums.
* So Wilcken, Archiv V S. 213.