Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

daß  Heliodoros  als  èmTnpriTnç  seinen  Vorgesetzten,  den  xpaireíiTriç,
in  diesem  Falle  vertritt.  Das  wäre  etwas  ähnliches,  wie  wenn  heute
der  Inhaber  eines  Bankgeschäfts  sich  durch  seinen  Prokuristen
vertreten  läßt.  Eine  solche  Vertretung  geschieht  zur  Entlastung
des  Vorgesetzten;  in  ähnlicher  Weise  wird  z.  B.  auch  ein  Postdirektor ­
  zu  seiner  Entlastung  durch  den  nachgeordneten  Postinspektor ­
  vertreten.  Indessen  müßte  man  alsdann  in  unserem
Papyrus  erwarten:  òià  'HXioòiúpou  èmTtipriToû  rpanéCnç,  nicht
aber  òià  ‘HXioòÚjpou  Kai  tújv  (Jùv  aÙTip  àmxripriTÜùv  rfiç  xpanéCriç.
Denn  wenn  auch  eine  größere  Bankfirma  mehrere  ámxnpnxat
beschäftigt,  etwa  einen  für  die  Giroabteilung  (Barverkehr),  einen
anderen  für  die  Banknotariatsabteilung,  einen  dritten  für  die  Rechenkontrolle ­
  usw.,  so  vertritt  jeder  dieser  èmxriprixaí  doch  nur  in  Hinsicht ­
  der  ihm  zugewiesenen  Einzel-Abteilung  den  gemeinsamen
Vorgesetzten  (xpaireCíxriç)  ;  in  unserem  Falle  müßte  also  nur  derjenige ­
  èmxnpnxiíç  hinter  òiá  genannt  werden,  der  seinen  Herrn  in
Hinsicht  des  Girobankverkehrs  vertritt;  daß  aber  hinter  òiá  die
Gesamtheit  der  ámxnpnxaí  genannt  wird,  und  zwar  unter  der
Formel  der  kollegialen  Verantwortlichkeit  (ó  òeíva  Kai  oí
(Tùv  aòxô»),  macht  stutzig.  Sollte  der  xpaxreCíxnç  bei  einer  einfachen
Girozahlung  von  400  Drachmen  zu  seiner  Entlastung  durch  das
ganze  Kollegium  der  èxrixriprjxaí  vertreten  worden  sein?  Ein  so
schwerfälliger  Geschäftsgang  ist  nicht  anzunelimen  und  auch  sonst
nirgendwo  bezeugt.  Daher  scheint  mir  eine  andere  Vermutung
annehmbarer:  der  xpaTteZiíxriÇ  war  verstorben  oder  aus  irgend  einem
anderen  Grunde  überhaupt  nicht  mehr  vorhanden;  daher  übernimmt ­
  die  Gesamtheit  der  èinxriprixaí  die  Vertretung  zum  Ersätze
des  fehlenden  Vorstehers,  nicht  zur  Entlastung  des  vorhandenen ­
  Vorstehers.  Die  Worte  'HXióòuupoç  Kai  oí  aùv  aùxOù
¿TTixnpnxaí  bilden  somit  jetzt  die  Firma  ^  der  Bank  an  Stelle  des
nicht  mehr  anwendbaren  Namens  des  xpaneCixnç.
Auf  diese  Weise  gelingt  es  auch  vielleicht,  die  nachfolgenden
schwierigen  Worte:  fj?  uTroaxems  èòóOrj  Otto  ’Emiaaxou  zu  erklären.
Die  Herausgeber  übersetzen:  „(the  bank),  for  which  Epimachus
made  the  promise  of  payment“  2.  Die  Übersetzung  von  ÚTTÓcrxecnç
‘  vgl.  hierzu  P.  Strassb.  I  52,17  Anm.,  wo  ich  die  Wendung  éitiTripoupévTiç
  Tf|ç  àYopavojüiiaç  übersetzt  habe  durch:  „zur  Zeit,  da  das  Staatsnotariat ­
  —  weil  keine  áyopavópoi  vorhanden  waren?  —  (nur)  durch  éirixnpn-Tcd
  verwaltet  wurde“.
*  Vgl.  die  Bemerkungen  von  Grenfell  und  Hunt,  P.  Oxy.  III  S.  249.
            
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