Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

griechisch-römischen  Verhältnissen  in  eine  Linie  zu  stellen;  immerhin ­
  muß  man  beachten,  daß  jeder  Kulturstaat,  zu  welchen  Zeiten
auch  immer  er  besteht,  bei  Aufrechterhaltung  eines  geordneten,
für  den  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Verwaltungsdienstes  annähernd ­
  denselben  Bedürfnissen  gegenübersteht.  Ich  glaube  aus
etlichen  Papyrusurkunden  herauslesen  zu  sollen,  daß  in  Oxyrhynchos
  und  in  Arsinoe,  wahrscheinlich  auch  in  Hermupolis,  je  eine
bestimmte  Bank  vorhanden  war,  die  mit  der  Staatskasse  geschäftlich ­
  in  enger  Verbindung  stand.  Wegen  ihrer  Sonderstellung ­
  möchte  ich  diese  Bank  nach  dem  ungefähren  Vorbilde
unserer  heutigen  Reichsbank  als  die  „Staatsbank“  bezeichnen.
A.  Oxyrhynchos.  Die  aus  Oxyrhynchos  stammenden  Belege ­
  betreffen  die  dortige  im  Serapeum  untergebrachte  TpaireCa.
Diese  Serapeum-TpaTteZia  wird  in  folgenden  sieben  Urkunden
erwähnt  :
1.  P.  Oxy.  IV  835  (um  13  n.  Chr.),  Die  kaiserliche  Hausgutverwaltung ­
  verkauft  in  Erbpacht  ein  dem  Hausgute  zugehöriges  Stück
Erbpachtland;  das  Erbpachtkaufgeld  ist  zu  zahlen:  eni  xfiv  ev  xip
Z[a]p[aTTeiuj  òri]|uocríav  [xpárreíav].  Solches  Kaufgeld  fließt  stets
für  Rechnung  des  Hausgutes  in  die  Staatskasse  (vgl.  Abschn.  43),
und  da  in  der  Urirunde  die  empfangende  Kasse  als  bripocria  xpárreZa,
  mithin  nach  unseren  bisherigen  Feststellungen  als  „Staatskasse“ ­
  bezeichnet  wird,  so  sprechen  alle  Umstände  dafür,  daß  die
Serapeum-xpÚTreCa  in  diesem  Papyrus  ^  nicht  eine  Bank,  sondern
die  Staatskasse2  ist.
2.  P.  Oxy.  II  267,  2ff.  (36  n.  Chr.),  ein  Heiratsvertrag:
ópoXoTÚJi  äxeiv  Trapa  CToö  èiri  xoö  irpòç  'OEupúyxu^v  xróXei  Zapa-TTieíou
  òià  xíjç  ZapaTTÍcuvoç  xoö  KXeávòpou  xparré^riç  —  bpaxpàç
X  KxX.  Später  (Z.  33f.)  heißt  es:  òià  xfjÇ  Zapairíuuvoç  x[o]ú  KXeávòpou ­
  xparréCnç  Yéyovev  f|  õiaypacpni.  Wenn  diese  xpátreía  mit
derjenigen  unter  Nr.  1  übereinstimmt,  so  folgt  aus  Nr.  2,  daß  die
Staatskasse  mit  der  Vermittelung  von  Privatgeldern  oder  mit
dem  Privatgirowesen  sich  befaßte,  denn  die  Zahlung  in  P.
Oxy.  II  267  ist  offenbar  eine  Girozalilung.  Damit  würde  aber
die  Tatsache  in  Widerspruch  stehen,  daß  die  ònpocría  xpaireia
^  Die  Herausgeber  bemerken,  daß  der  Aufbau  von  835  derselbe  sei
wie  von  721.  Der  letztere  Papyrus  hat  an  der  entscheidenden  Stelle  die
Wendung:  [eíç  xfiv  éirl  tû>v  tó]ttujv  [òrilpooíav  xpúneZav.  Es  fehlt  also  die
Nennung  des  Serapeums.
*  So  Wilcken,  Archiv  V  S.  213.
            
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