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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
griechisch-römischen Verhältnissen in eine Linie zu stellen; immerhin
muß man beachten, daß jeder Kulturstaat, zu welchen Zeiten
auch immer er besteht, bei Aufrechterhaltung eines geordneten,
für den öffentlichen Verkehr dienenden Verwaltungsdienstes annähernd
denselben Bedürfnissen gegenübersteht. Ich glaube aus
etlichen Papyrusurkunden herauslesen zu sollen, daß in Oxyrhynchos
und in Arsinoe, wahrscheinlich auch in Hermupolis, je eine
bestimmte Bank vorhanden war, die mit der Staatskasse geschäftlich
in enger Verbindung stand. Wegen ihrer Sonderstellung
möchte ich diese Bank nach dem ungefähren Vorbilde
unserer heutigen Reichsbank als die „Staatsbank“ bezeichnen.
A. Oxyrhynchos. Die aus Oxyrhynchos stammenden Belege
betreffen die dortige im Serapeum untergebrachte TpaireCa.
Diese Serapeum-TpaTteZia wird in folgenden sieben Urkunden
erwähnt :
1. P. Oxy. IV 835 (um 13 n. Chr.), Die kaiserliche Hausgutverwaltung
verkauft in Erbpacht ein dem Hausgute zugehöriges Stück
Erbpachtland; das Erbpachtkaufgeld ist zu zahlen: eni xfiv ev xip
Z[a]p[aTTeiuj òri]|uocríav [xpárreíav]. Solches Kaufgeld fließt stets
für Rechnung des Hausgutes in die Staatskasse (vgl. Abschn. 43),
und da in der Urirunde die empfangende Kasse als bripocria xpárreZa,
mithin nach unseren bisherigen Feststellungen als „Staatskasse“
bezeichnet wird, so sprechen alle Umstände dafür, daß die
Serapeum-xpÚTreCa in diesem Papyrus ^ nicht eine Bank, sondern
die Staatskasse2 ist.
2. P. Oxy. II 267, 2ff. (36 n. Chr.), ein Heiratsvertrag:
ópoXoTÚJi äxeiv Trapa CToö èiri xoö irpòç 'OEupúyxu^v xróXei Zapa-TTieíou
òià xíjç ZapaTTÍcuvoç xoö KXeávòpou xparré^riç — bpaxpàç
X KxX. Später (Z. 33f.) heißt es: òià xfjÇ Zapairíuuvoç x[o]ú KXeávòpou
xparréCnç Yéyovev f| õiaypacpni. Wenn diese xpátreía mit
derjenigen unter Nr. 1 übereinstimmt, so folgt aus Nr. 2, daß die
Staatskasse mit der Vermittelung von Privatgeldern oder mit
dem Privatgirowesen sich befaßte, denn die Zahlung in P.
Oxy. II 267 ist offenbar eine Girozalilung. Damit würde aber
die Tatsache in Widerspruch stehen, daß die ònpocría xpaireia
^ Die Herausgeber bemerken, daß der Aufbau von 835 derselbe sei
wie von 721. Der letztere Papyrus hat an der entscheidenden Stelle die
Wendung: [eíç xfiv éirl tû>v tó]ttujv [òrilpooíav xpúneZav. Es fehlt also die
Nennung des Serapeums.
* So Wilcken, Archiv V S. 213.