Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  83.  Die  Vertragsmelderolle  des  Notariates.

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dem  4.  Tybi  nur  ein  Girobankvertrag.  Die  Vertragstätigkeit  dieser
Bank  war  demnach  nicht  unbedeutend,  und  es  ist  aus  diesem
Grunde  wohl  anzunehmen,  daß  der  Florentiner  Papyrus  nicht  aus
einer  Dorfbank  des  Faijum,  sondern  aus  einer  größeren  Bank  zu
Arsinoe  hervorgegangen  ist.
Wie  der  Herausgeber  Yitelh.  hervorhebt,  sind  am  linken  Rande
des  Papyrus  Nr.  24  geringe  Reste  von  Zeilenenden  einer  vorhergehenden ­
  Spalte  zu  sehen.  Da  nun  die  Bank  Monat  für  Monat
ihre  Vertragsmelderolle  einzeln  an  das  Besitzamt  einsendet,  so
muß  die  Melderolle  für  den  Monat  Tybi,  nachdem  sie  im  Besitzamte ­
  eingelaufen  war,  an  die  Melderolle  des  vorhergehenden  Monats
Choiak  im  Besitzamte  angeklebt  worden  sein.  So  entstand  beim
Besitzamte  eine  lange  Sammelrolle,  die  sich  aus  den  einzelnen
Monats-Melderollen  zusammensetzte.  Für  größere  Banken  mag  das
Besitzamt  je  eine  besondere  Sammelrolle  angelegt  haben;  für  kleinere ­
  Banken  in  Dörfern  genügte  es  wohl,  mehrere  Banken  gemeinsam ­
  in  einer  Sammelrolle  zu  vereinigen.
Daß  die  VertragsmelderoUen  nur  Auszüge  aus  den  Verträgen
enthalten,  kann  nicht  bezweifelt  werden.  In  P.  Fior.  24  sind  z.  B.
unterm  2.  Tybi  drei  Verträge  ausgezogen  worden;  jeder  Vertragsauszug ­
  nimmt  den  Raum  von  zwei  Zeilen  ein.  Noch  deutlicher
treten  die  Auszüge  in  der  Vertragsmelderolle  P.  Lond.  III  S.  145
Nr.  1179  (2.  Jahrh.  n.  Chr.)  vor  Augeni;  der  Text  lautet  von  Z.  5
bis  10:
5  ['OpoXoTjei  Oanmç  Zoxújtou  toO  TTioWä  ibç  (èxújv)  [
6  ['OpoXoJïeî  TTáTpiJüv  TTaTrovxúJTOç  xoû  TTaxpo[  •
7  [‘OpoXojTeî  TTavopieùç  Mieûxoç  xo[0]  TTavopfiéuuç
8  [‘OpoXojTei  Túpavvoç  'HpaxXd  xoû  Xaipf||no[voç
9  ['OpoXojYeí  "Hpujv  "Hpiuvoç  xoû  Ñ(Txupíu)vo[g]  è'rr[
10  ['OpoXjoTeî  ’Ovvâ)(ppiç  Mcyx^iouç  xoû  "Qpou  dj[ç  (èxôiv)
usw.
Wenn  hier  auch  die  Zeilen  sehr  lang  gewesen  sein  mögen,
so  kann  doch  jede  Zeile  nur  einen  sehr  kurzen  Auszug  enthalten
haben.  Immerhin  ist  zu  berücksichtigen,  daß  dieses  oder  jenes
Notariat  die  Auszüge  nicht  in  dieser  kurzen  Form  abfaßte,  und
daß  die  Auszüge  alsdann  bald  mehr,  bald  weniger  wie  Abschriften
—  freilich  unter  Fortlassung  der  Unterschriften  und  des  sonstigen

‘  Kenyon,  P.  Lond.  Ill  S.  VIII,  vermutet,  daß  dieser  Papyrus  und  P.  Fior.
I  51  zusammengehören.
            
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