Contents: Die deutsche Wirtschaft

290 Reichsbankrat Alfred Speer: 
Die Wertbeständigkeit der Rentenmark wurde von vornherein mit 
starken Mitteln gesichert: Vor allem wurde sie dadurch garantiert, daß 
die großen Wirtschaftsgruppen, welche die Goldmarkbelastung zwecks 
Fundierung der Rentenmark freiwillig übernahmen, eben deshalb ein 
lebhaftes eigenes Interesse daran hatten, daß die Rentenmark nun auch 
als wertbeständiges Zahlungsmittel allseitig verwendet wurde, Dazu kam 
die gesetzliche Begrenzung des Umlaufsbetrages, die unverändert auf- 
rechterhalten wurde. Als ein weiteres wichtiges Moment kam hinzu, 
daß die Einführung der Rentenmark von einer Sanierung der Reichs- 
finanzen und der Reichsbank begleitet war. Wenngleich der Ersatz 
der bisher von der Reichsbank dem Reiche gegebenen Kredite durch 
die Kredite der Rentenbank für die Finanzverwaltung nur eine vorüber- 
gehende Aushilfe blieb, so war doch dieser Zwischenkredit dazu an- 
getan, dem Reich den Übergang zu erhöhten Steuereinnahmen und zu 
energischen Sparmaßnahmen (Beamtenabbau usw.) zu erleichtern. Die 
Einlösbarkeit der Rentenbankscheine in Rentenbriefen hat zwar eine 
praktische Bedeutung nicht gewonnen, hat aber zur Stärkung des Ver- 
trauens in die Rentenmark erheblich mit beigetragen. 
Der Erfolg der Durchführung des Rentenbankprojekts übertraf 
alle Erwartungen. Mit dem Aufhören der Diskontierung weiterer 
Schatzanweisungen des Reiches bei der Reichsbank war die Haupt- 
quelle der Inflation verstopft, Durch die Abdeckung der ausgegebenen 
Schatzanweisungen von seiten des Reichs mit Hilfe der Rentenmark- 
kredite wurde der Banknotenumlauf verknappt und die Reichsbank 
ihrer eigentlichen Aufgabe, nur wirtschaftlichen Zwecken zu dienen, 
zurückgegeben. Der Reichsfinanzverwaltung gelang es, das Gleich- 
gewicht der öffentlichen Haushaltspläne durchzuführen. Die Renten- 
mark fand als neues Geld allseitig Eingang und wurde sowohl als 
Zahlungs- und Tauschmittel wie auch als Wertmesser verwendet. Das 
Wertverhältnis zwischen Papiermark und Rentenmark (1 Rentenmark 
= 1 Billion Papiermark = 1 Goldmark) konnte von der Reichsbank 
unverändert aufrechterhalten werden, so daß im praktischen Verkehr 
bald kein Unterschied mehr gemacht wurde zwischen der Rentenmark 
und der Billionmark, cbwohl das feste Wertverhältnis der beiden Geld- 
arten zueinander gesetzlich nicht festgelegt war. Damit war eine feste 
Basis für geschäftliche Kalkulation zurückgewonnen. Einer etwaigen 
Spekulation der Kreditnehmer auf eine Entwertung der Rentenmark 
und den hieraus entstehenden Folgen wurde von vornherein dadurch 
nach Möglichkeit vorgebeugt, daß alle Rentenmarkkredite nur mit der 
Wertbeständigkeitsklausel gegeben wurden, d, h. mit der ausdrück- 
lichen jedesmaligen Verpflichtung des Kreditnehmers, bei Rück- 
zahlung des Kredites den Valutaunterschied der entliehenen Renten-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.