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Teil IV. Girobanknotariat.
)ieTeTTiTpaq)ií vor sich geht, hinterher der Vertragsabschluß.
Das besagt zunächst die Formel: èTriTereXeKévai tùç òià xoû kutoiki-Koö
XoTiffTTipíou oÍKovopíaç. Diese Worte können nicht bedeuten, daß
die oiKovopíai in der Bechenkammer erst noch vorgenommen werden
sollen. Dafür, daß diese oiKOVopíai und damit die peTeTTiYpaqpii
voraufging, spricht auch die innere Wahrscheinlichkeit; denn ein
Lehensträger kann sein Lehen nicht vertraglich veräußern, bevor
nicht der Obereigentümer seine Genehmigung dazu erteilt hat.
Die Formel: TrapaKexuupriKévai eíç |a[eTeTT]iYpacpnv aixb xfiç
TrpoTerpappévriç ppépaç besagt an sich, daß der Tag, an welchem
der vorliegende Abtretungsvertrag im Notariate abgeschlossen wird,
zugleich derjenige Tag ist, an welchem die Umbuchung des Lehens
in der Katöken-Rechenkammer stattgefunden hat. Da aber eine so
pünktliche Erledigung bei zwei getrennten Behörden nicht wahrscheinlich
ist, und da jene Formel öfter^ vorkommt, so scheint es,
daß die Formel nicht wörtlich zu nehmen ist; wie beim Kaufe
von Privatland, so rechnet man auch hier die gegenseitige Verbindlichkeit
vom Tage des Vertrages, nicht vom Tage der pexerriTpacpn, ab.
Die vorbehandelte Urkunde CPB. 1 ist ein Staatsnotariatsvertrag
mit nachfolgender unselbständiger Girobankbescheinigung;
in Hinsicht der Girobankbescheinigung ist die Urkunde
oben (S. 3151) näher behandelt worden. Ein weiteres Beispiel ist
BGU. 906 (um 35 n. Ohr.). Die Urkunde ist oben und unten sowie
am linken Rande abgebrochen, so daß mancherlei Fragen offen
bleiben müssen. Die Vertragsunterschrift des alten Besitzers aber »
ist in den Hauptpunkten erhalten und gibt für unsere Zwecke genügenden
Anhalt; sie lautet im Auszuge (Z. 13ff.):
ópoXoTÚJ TrapaKexieprjKévai xrj dòeXcpfj pou 0eppoúO[i]
— eîç pexe7riTpa(pn[v anjo xhç Trp0TeTpapévi3[ç] npépaç
èm xòv âTT[av]xa xpóvov xfi[v u]Tráp[xouffáv poi irepi Kiúppv
X apjoupav píav dirò àpoup[új]y xecrcrápiuv —, kuí ènixexeXeKévai
pai òià xoO Kax[oiKiKoO XoTidxripíou
€Íç] 0epp9[ú]0iy xflç |ae[x]e[7riT]pacpfiÇ Kui irapa-Xoppuiç
(1, ixapaxuipncTeujç) oiKOVopíaç, ihç KaOpKi, Kai
àiréxu) TTapaxpfi[pa ixapà xfjç 0€ppoú0euuç xò 7Tapaxuj]prix[i-KÒv
dpjïupiKÔv [Ke]q)áXai(o)v áx 7r[Xií]pouç, xai ß[e]ßau0aiu xxX.
Zu deutsch: „Ich erkläre hiermit, daß ich abgetreten habe an
meine Schwester Thermuthis, zur Umbuchung (in dem Katöken-‘
z.B. BGU. 906; 1048; CPR. 175 (àizò xoO vöv) usw.