Abschn. 6. Die römischen Privatbanken.
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halten, daß ein solches Verfahren der Regierung schon aus all
gemeinen verwaltungstechnischen Gründen nicht wahrscheinlich ist
Steht die Regierung in jeder Gauhauptstadt nur mit einer einzigen
Bank des Ortes in Verbindung, so wickelt sich der gegenseitige
Schriftwechsel, die Buchführung über Soll und Haben, die gegen
seitige Abrechnung und manches andere unendlich einfacher ab,
als wenn die Regierung mit soundsoviel anderen Banken das gleiche
Verfahren aufrechterhalten wollte.
Abschnitt 6.
Die römischen Privatbanken.
Es gibt gewisse rpárreZai, die schon in der Firma sich deut
lich als Privatbanken kennzeichnen. Ihre Firma trägt ein Kenn
wort nach dem Stadtteile, der Straße od. dgl., wo sie liegen.
Wie es bei uns heute z. B. eine Schloßapotheke, eine Domapotheke
usw. gibt, so trugen die Banken in Arsinoe Firmen wie: rpüneZa
'lepâç TTúXriç, xpÚTreía 'Ayopaç ‘IpaTÍuuv usw. Neben diesem Kenn
worte steht gewöhnlich noch der Name des Bankhalters. Bisweilen
fehlt jenes besondere Kennwort, man findet alsdann bloß den
Namen des Bankhalters. Diese letztere Gruppe der Bankfirmen
ist aber von der ersten Gruppe keineswegs verschieden. Auch
heute nennt man eine und dieselbe Apotheke bald „Schloßapotheke
von Müller“, bald nur „Müllers Apotheke“. So heißt die Bank des
Philos in Arsinoe bald fj 0iXou rpáneZa (BGU. 415, 12), bald f|
tbiXou TpaneZa 'Afopdg 'IpaTÍu'v (BGU. 415, 26).
Wenn man in den nachfolgenden Listen B bis F die große
Zahl von römischen Privatbanken betrachtet und sich erinnert,
daß nur zwei zweifelhafte Spuren ptolemäischer Banken zu ermitteln
waren (vgl. S. 10), so ist der Gedanke nicht abzuweisen, daß die
römische Herrschaft dem ägyptischen Bankwesen eine
gründliche Umwälzung gebracht hat. Wie die Jahreszahlen
der Listen zeigen, vollzieht sich diese Umwälzung nicht etwa all
mählich. Wie Pilze über Nacht kommen die Banken plötzlich zum
Vorschein. Und überall sehen wir die Banken emsig mit dem
Girowesen beschäftigt. Es ist, als ob der lange zurückgedämmte
Bankverkehr plötzlich den Damm durchbrochen hätte. Daher glaube
ich, daß das ptolemäische Bankmonopol in römischer Zeit auf
gehört hat zu bestehen, mit Ausnahme derjenigen Banken, die
oben (Abschn. 5) als Staatsbanken bezeichnet worden sind.