Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  6.  Die  römischen  Privatbanken.

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halten,  daß  ein  solches  Verfahren  der  Regierung  schon  aus  allgemeinen ­
  verwaltungstechnischen  Gründen  nicht  wahrscheinlich  ist
Steht  die  Regierung  in  jeder  Gauhauptstadt  nur  mit  einer  einzigen
Bank  des  Ortes  in  Verbindung,  so  wickelt  sich  der  gegenseitige
Schriftwechsel,  die  Buchführung  über  Soll  und  Haben,  die  gegenseitige ­
  Abrechnung  und  manches  andere  unendlich  einfacher  ab,
als  wenn  die  Regierung  mit  soundsoviel  anderen  Banken  das  gleiche
Verfahren  aufrechterhalten  wollte.
Abschnitt  6.
Die  römischen  Privatbanken.
Es  gibt  gewisse  rpárreZai,  die  schon  in  der  Firma  sich  deutlich ­
  als  Privatbanken  kennzeichnen.  Ihre  Firma  trägt  ein  Kennwort ­
  nach  dem  Stadtteile,  der  Straße  od.  dgl.,  wo  sie  liegen.
Wie  es  bei  uns  heute  z.  B.  eine  Schloßapotheke,  eine  Domapotheke
usw.  gibt,  so  trugen  die  Banken  in  Arsinoe  Firmen  wie:  rpüneZa
'lepâç  TTúXriç,  xpÚTreía  'Ayopaç  ‘IpaTÍuuv  usw.  Neben  diesem  Kennworte ­
  steht  gewöhnlich  noch  der  Name  des  Bankhalters.  Bisweilen
fehlt  jenes  besondere  Kennwort,  man  findet  alsdann  bloß  den
Namen  des  Bankhalters.  Diese  letztere  Gruppe  der  Bankfirmen
ist  aber  von  der  ersten  Gruppe  keineswegs  verschieden.  Auch
heute  nennt  man  eine  und  dieselbe  Apotheke  bald  „Schloßapotheke
von  Müller“,  bald  nur  „Müllers  Apotheke“.  So  heißt  die  Bank  des
Philos  in  Arsinoe  bald  fj  0iXou  rpáneZa  (BGU.  415,  12),  bald  f|
tbiXou  TpaneZa  'Afopdg  'IpaTÍu'v  (BGU.  415,  26).
Wenn  man  in  den  nachfolgenden  Listen  B  bis  F  die  große
Zahl  von  römischen  Privatbanken  betrachtet  und  sich  erinnert,
daß  nur  zwei  zweifelhafte  Spuren  ptolemäischer  Banken  zu  ermitteln
waren  (vgl.  S.  10),  so  ist  der  Gedanke  nicht  abzuweisen,  daß  die
römische  Herrschaft  dem  ägyptischen  Bankwesen  eine
gründliche  Umwälzung  gebracht  hat.  Wie  die  Jahreszahlen
der  Listen  zeigen,  vollzieht  sich  diese  Umwälzung  nicht  etwa  allmählich. ­
  Wie  Pilze  über  Nacht  kommen  die  Banken  plötzlich  zum
Vorschein.  Und  überall  sehen  wir  die  Banken  emsig  mit  dem
Girowesen  beschäftigt.  Es  ist,  als  ob  der  lange  zurückgedämmte
Bankverkehr  plötzlich  den  Damm  durchbrochen  hätte.  Daher  glaube
ich,  daß  das  ptolemäische  Bankmonopol  in  römischer  Zeit  aufgehört ­
  hat  zu  bestehen,  mit  Ausnahme  derjenigen  Banken,  die
oben  (Abschn.  5)  als  Staatsbanken  bezeichnet  worden  sind.
            
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