Full text : Nationale Bodenreform

Der Grund zu manchen Irrtümern wird darin zu
suchen sein, daß Henry George in Geschäften keine Erfahrungen
 gehabt hat und daß ihm die Verhältnisse der alten
Welt nicht genügend bekannt gewesen sind. Das Privateigentum
 am Grund und Boden ist bei uns im Laufe
einer tausendjährigen Vergangenheit entstanden. Das
gleiche ist der Fall bei unserer Hypotheken- und Grundbuchordnung
 mit allen ihren Mängeln. Wir haben daneben
 mit einem kodifizierten Pacht- und Mietrecht, mit
landesgesetzlichen und örtlichen Vorschriften zu rechnen.
In ihrer Gesamtheit sind sie ein so kompliziertes Werk
der geschichtlichen Entwicklung, daß es uns vermessen erscheint,
 ihre Unzulänglichkeiten und Fehler durch ein so
wenig anpassungfähiges Mittel wie die Single tax beseitigen
 zu wollen.
Der große Widerspruch, der darin liegt, daß Henry
George erst in flammenden Worten die Ungerechtigkeiten
schildert, zu denen die Anerkennung des individuellen
Rechtes auf Grund und Boden geführt hat, um dann zu
erklären, daß dieses Recht bestehen bleiben kann, muß
jeden unbefangenen Leser überraschen. Er hatte dargelegt,
 daß das individuelle Recht auf Grund und Boden
in seiner äußersten Konsequenz zu der Absurdität führe,
den Grund und Boden eines ganzen Landes, ja der ganzen
 Erdoberfläche in einer Hand zu vereinen. Er hatte
erklärt, daß das schließliche Resultat des Privatgrundbesitzes
 die Sklaverei sei, und hatte verlangt, daß der Grund
und Boden Ge m ein g ut werden müsse:
„We must make land common property.“*)
Er hat von einer Entschädigung der Grundeigentümer
nichts wissen wollen. Und nach alledem erklärt er unerwartet,
 daß es n icht nötig sei, das Land zu konfiszieren.
Es sei nur nötig, alle Besteuerung außer auf Grundwerte
 abzuschaffen. Wenn der Privatbesitz an Grund
Y George, Henry, Progress and Poverty: The Remedy p. 234.

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