Full text : Nationale Bodenreform

und Boden so schädlich ist, wie George angibt, so wird er
nicht weniger schädlich dadurch, daß er hoch besteuert wird.
Durch eine Steuer kann nicht Unrecht in Recht verwandelt
 werden. Es kann das festhalten von Land und die
Bildung von Latifundien dadurch erschwert werden. Man
kann aber nicht durch eine Steuer die großstädtischen Hinterhäuser
 entvölkern, die Mieter gegen ungerechtfertigte
Mietsteigerungen, die Besitzer vor Verschuldung, die Bauhandwerker
 vor Benachteiligung durch die Hypothekengläubiger
 schützen und dem Volke Heimstätten schaffen.
Seine Forderung, den Boden dem zu überlassen, der am
meisten daraus zu machen versteht, muß sogar notwendig
zur Unterdrückung der wirtschaftlich schwachen führen
und dem Wucher Tor und Tür öffnen. Henry George
hat das nicht erkannt.
(§Ztsen eine Grundsteuer, die so hoch sein soll, daß sie
in ihrer Wirkung einer Abschaffung des Privatgrundbesitzes
 gleichkommt, spricht schon, daß sie ein schweres
 Unrecht gegen alle enthält, die gutgläubig Grundeigentum
 erworben haben. Sie muß an dem einmütigem
Widerstand der Grundeigentümer scheitern. Keine Entlastung
 von anderen Steuern, die man ihnen verssprechen
wird, und keine Schilderung künftigen Glücks wird sie
bewegen können, einer Maßregel zuzustimmen, die sie in
der Gegenwart ohne jede Entschädigung ihres Besitzes
und ihrer Einkünfte berauben würde. Ist der Grundbesitz
 mit Hypotheken belastet, so können die Eigentümer
die Steuer unmöglich iragen, weil die Grundrente, die
man einziehen will, schon von den Vorbesitzern beim Verkauf
 vorweggenommen und in Hypotheken umgewandelt
 worden ist. Wenn man die Hypothekengläubiger mit
aur Steuer heranziehen wollte, so hätte man mit einer
allgemeinen Kündigung der Hypotheken zu rechnen. Flürscheim
 hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die

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