Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  14.  Fruchtarten  des  Staatsspeichers.  63

nehmen  sein  wird,  war  der  ägyptische  Landmann  noch  immer  im  Vorteile: ­
  er  hatte  mit  der  Verwaltung  seines  Kornvorrats  nichts  zu  tun,
und  außerdem  befand  sich  sein  Kornvorrat  in  sicherer  Staatshand,
Man  hat  sich  vorzustellen,  daß  die  Mitbenutzung  der  staatlichen
Speicher  von  seiten  der  landbauenden  Bevölkerung  zunächst  nur  die
bequemere  und  gesichertere  Lagerung  der  Privatvorräte  bezweckte.
Daraus  entsprang  die  Verwaltung  dieser  Privatvorräte  durch  die
Beamten  der  Staatsspeicher.  Und  da  man  in  zahlreichen  Fällen
Kornzahlung  vor  Geldzahlung  vorzog,  so  entwickelte  sich  aus  der
staatlichen  Verwaltung  dieser  Privatguthaben  das  Korn-Girowesen.
Über  die  sonstigen  wirtschaftlichen  Vorteile,  die  aus  dem
Kornzahlungsverkehre  erwuchsen,  ist  bereits  oben  (S.  5f.)  gehandelt ­
  worden.
Das  Girowesen  der  Staatsspeicher  stand  nach  Ausweis  der
zahlreichen  Zeugnisse  zur  römischen  Zeit  in  hoher  Blüte.  Aus
ptolemäischer  Zeit  sind  die  Zeugnisse  weniger  zahlreich,  doch
deuten  alle  Umstände  darauf  hin,  daß  das  Getreide-Girowesen  in
ptolemäischer  Zeit  ebenfalls  schon  reich  entwickelt  war.
Abschnitt  14.
Frachtarten  des  Staatsspeichers.
Zu  den  Ackerfrüchten,  die  im  Staatsspeicher  gelagert  und
verwaltet  wurden,  gehört  vor  allen  Dingen  das  Getreide.  Den
obersten  Rang  behauptet  der  Weizen;  in  zweiter  Linie  kommt
die  Gerste.  Neben  dem  Getreide  finden  wir  im  Staatsspeicher
noch  BohnenLinsen2,  SesamWahrscheinlich  gehören  auch
die  dx^JpoÔfiKai  (Spreuschober)  zum  Geschäftsbereiche  der  Staatsspeicher*. ­
  Die  àwoòóxia  sind  allgemein  „Lagerräume“  zur  Aufnahme ­
  von  Getreide  in  den  Staatsspeichem^  oder  in  sonstigen  dafür
vorgesehenen  Baulichkeiten
Die  Giroguthaben  scheinen  überwiegend  in  Weizen
bestanden  zu  haben,  seltener  in  Gerste’;  in  P.  Teb.  I  123
»  BGU.  802  (45  n.  Chr.)  ;  P.  Lond.  UI  S.  89  Nr.  900  (1.  Jahrh.  n.  Chr.)  usw.
»  P.  Teb.  1123  (1.  Jahrh.  v.  Chr.)  ;  BGU.  802  usw.
»  P.  Hib.  143  (um  261  v.  Chr.).
*  Wilcken,  Ostraka  I  S.  102  ;  Bouché-Leclercq,  Hist,  des  Lagides  Bd.  UI
S.  373.
“  P.  Hib.  I  85,  20  (um  261  v.  Chr.).
*  P.  Rev.  Laws  Kol.  31,19.  Vgl.  Wilcken,  Ostraka  I  S.  160.
’  z.  B.  P.  Grenf.  II  47,10  (140  n.  Chr.);  P.  Teb.  II  367,21  (210  n.  Chr.).
            
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