Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Korn-Giroverkehr.

(1.  Jahrli.  V.  Chr.)  scheinen  Linsen  als  Gebühr  für  das  Umschaufeln
der  0é|aaTa  gezahlt  zu  sein  (vgl.  Abschn.  26),  ob  aber  auch  die
Giroguthaben  aus  Linsen  bestehen  konnten,  steht  dahin.
In  der  Giroanweisung  P.  Lips.  I  112  ist  die  ursprüngliche
Lesung:  (Z.  5)  ôüTrpeiujv  àpxápaç  Tpia[K]ocríaç  kt\.  und  (Z.  9)  [ôcr]-TTpéujv
  àpTÚPaç  Tpia[KO(yíaç]  ktX.  durch  Wilcken  (Archiv  IV  S,  485)
verbessert  worden  in  irpeipaç  dpiaßag  Tpia[K]o(Jíaç  ktX.  und  in
[tùç]  TTpoKeiiuévaç  Tpia[KO(Tíaç]  ktX.  Statt  der  Hülsenfrüchte  ist  mithin ­
  auch  hier  Getreide  Gegenstand  des  Giroguthabens.  Immerhin
ist  es  nicht  unmöglich,  daß  gelegentlich  noch  Giro-Urkunden  zutage ­
  treten,  die  eine  Zahlung  mit  anderer  Ackerfrucht  als  mit
Korn  zum  Gegenstände  haben.  Für  solche  Ausnahmefälle  möge
dann  die  Überschrift  des  zweiten  Hauptteiles  dieser  Schrift  „Korn-Giroverkehr“
  ebenfalls  Geltung  haben.
Abschnitt  15.
Jahrgang  und  Etatsjahr.
In  Quittungen,  Anschreiben,  Berichten,  Übersichten  und
anderen  Belegen  der  Speicherverwaltung  steht  neben  der  Fruchtgattung ­
  fast^  immer  der  Jahrgang.  Die  gebräuchliche  Formel
hierfür  ist:  TEviíparoç  (oder  Y^vripdiiuv)  xoO  èvecrxüùxoç  x.  ëxouç
oder  Ycvfipaxoç  xoO  òieXriXuGóxoç  (oder  òieXGóvxoç)  x.  ëxouç,  d.  h.
das  Getreide  gehört  zur  Ernte  des  laufenden  oder  des  letztverüossenen
  Jahres.  Da  die  Winterernte  Mittelägyptens  in  die  Monate
Pharmuthi  und  Pachón  (März  und  April)  fällt,  so  ist  es  natürlich,
daß  der  Payni  (Mai  und  Juni)  in  den  Speicherurkunden  des  Faijum
eine  Hauptrolle  spielt  als  derjenige  Monat,  in  welchem  das  neue
Getreide  umgesetzt  wird.  Bei  weitem  die  meisten  Speicherurkunden® ­
  über  Ytvnpaxa  xoü  èvecrxújxoç  exouç  stammen  aus  dem
Monat  Payni;  die  folgenden  Monate  Epeiph  und  Mesore  treten
demgegenüber  zurück;  der  Erntemonat  Pachón  selber  kommt  nur
schwach  zur  Erscheinung.  Mit  Ablauf  des  Mesore  hat  der  Ausgleich ­
  von  Schuld  und  Forderung  zwischen  Bevölkerung  und  Staat
(Steuerzahlungen,  Staatspachtzahlungen)  sowie  zwischen  den  Giro-1
  Der  Jahrgang  fehlt  z.  B.  P.  Fay.  16  (1.  Jahrh.  v.  Chr.).  Über  diese
Urkunde  vgl.  Abschn.  23.  Der  Papyrus  datiert  vom  19.  Payni,  das  angewiesene
Getreide  gehört  daher  zweifellos  dem  laufenden  Jahre  an.
*  Auch  in  Privaturkunden  (Pachtverträgen,  Pachtzinsquittungen  u.  dgl.)
spielt  der  Payni  als  Zahlungsmonat  eine  hervorragende  Rolle.
            
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