Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil II. Korn-Giroverkehr. 
(1. Jahrli. V. Chr.) scheinen Linsen als Gebühr für das Umschaufeln 
der 0é|aaTa gezahlt zu sein (vgl. Abschn. 26), ob aber auch die 
Giroguthaben aus Linsen bestehen konnten, steht dahin. 
In der Giroanweisung P. Lips. I 112 ist die ursprüngliche 
Lesung: (Z. 5) ôüTrpeiujv àpxápaç Tpia[K]ocríaç kt\. und (Z. 9) [ôcr]- 
TTpéujv àpTÚPaç Tpia[KO(yíaç] ktX. durch Wilcken (Archiv IV S, 485) 
verbessert worden in irpeipaç dpiaßag Tpia[K]o(Jíaç ktX. und in 
[tùç] TTpoKeiiuévaç Tpia[KO(Tíaç] ktX. Statt der Hülsenfrüchte ist mit 
hin auch hier Getreide Gegenstand des Giroguthabens. Immerhin 
ist es nicht unmöglich, daß gelegentlich noch Giro-Urkunden zu 
tage treten, die eine Zahlung mit anderer Ackerfrucht als mit 
Korn zum Gegenstände haben. Für solche Ausnahmefälle möge 
dann die Überschrift des zweiten Hauptteiles dieser Schrift „Korn- 
Giroverkehr“ ebenfalls Geltung haben. 
Abschnitt 15. 
Jahrgang und Etatsjahr. 
In Quittungen, Anschreiben, Berichten, Übersichten und 
anderen Belegen der Speicherverwaltung steht neben der Frucht 
gattung fast^ immer der Jahrgang. Die gebräuchliche Formel 
hierfür ist: TEviíparoç (oder Y^vripdiiuv) xoO èvecrxüùxoç x. ëxouç 
oder Ycvfipaxoç xoO òieXriXuGóxoç (oder òieXGóvxoç) x. ëxouç, d. h. 
das Getreide gehört zur Ernte des laufenden oder des letztver- 
üossenen Jahres. Da die Winterernte Mittelägyptens in die Monate 
Pharmuthi und Pachón (März und April) fällt, so ist es natürlich, 
daß der Payni (Mai und Juni) in den Speicherurkunden des Faijum 
eine Hauptrolle spielt als derjenige Monat, in welchem das neue 
Getreide umgesetzt wird. Bei weitem die meisten Speicherur 
kunden® über Ytvnpaxa xoü èvecrxújxoç exouç stammen aus dem 
Monat Payni; die folgenden Monate Epeiph und Mesore treten 
demgegenüber zurück; der Erntemonat Pachón selber kommt nur 
schwach zur Erscheinung. Mit Ablauf des Mesore hat der Aus 
gleich von Schuld und Forderung zwischen Bevölkerung und Staat 
(Steuerzahlungen, Staatspachtzahlungen) sowie zwischen den Giro- 
1 Der Jahrgang fehlt z. B. P. Fay. 16 (1. Jahrh. v. Chr.). Über diese 
Urkunde vgl. Abschn. 23. Der Papyrus datiert vom 19. Payni, das angewiesene 
Getreide gehört daher zweifellos dem laufenden Jahre an. 
* Auch in Privaturkunden (Pachtverträgen, Pachtzinsquittungen u. dgl.) 
spielt der Payni als Zahlungsmonat eine hervorragende Rolle.
	        
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