Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IL  Korn-Giroverkehr.

werden.  Die  Speicherverwaltung  hat  diese  Nachtragszahlung  daher
sehr  wahrscheinlich  durch  die  Abrechnung  für  das  Etatsjahr  2,
die  im  Phaophi  des  Jahres  3  noch  nicht  abgeschlossen  war,  verrechnet, ­
  möglicherweise  mit  dem  Zusatze  „Kestschuld  aus  der
Abrechnung  für  das  Etatsjahr  1“,  wie  das  in  ähnlicher  Weise  auch
bei  den  Verwaltungen  der  Neuzeit  geschieht.
Das  Wort  yávripa  findet  sich  in  der  Bedeutung  von  „Etatsjahr“ ­
  auch  noch  in  byzantinischer  Zeit.  In  P.  Fior  I  31  (312  n.  Ohr.)
bescheinigen  die  èTri|ueXnT[ai]  Kpéuuç  den  Empfang  von  Schweinefleisch ­
  folgendermaßen  ;  crou  ev  TTapa6[é]m,  dç  dv[e]òeHáju[€eá]
(TOU  ÛTrèp  TTivoutîujvoç  ['Epjpeiou  ünèp  Tevn[jaaT]oç  iG"  (ërouç)
Kal  l"  Kpéiuç  xoipiow  XÎTpaç  rpiaxocTíaç  ktX.  Es  steht  in  dieser
Urkunde  das  Wort  yévripa  in  seiner  Bedeutung  als  „Etatsjahr“  in
keinerlei  Beziehung  mehr  zu  dem  yávripa  in  seiner  ursprünglichen
Bedeutung  als  „Ernte“,  denn  es  handelt  sich  nicht  um  die  Zahlung
von  Ackerfrüchten,  sondern  um  die  Lieferung  von  Fleisch  als
Naturalsteuer  für  das  Etatsjahr  310  (Jahr  19  des  Maximianus
Galerius  und  Jahr  7  des  Maximinus).  Das  ist  ein  Beispiel  dafür,
wie  das  Wort  yévniua  im  Laufe  der  Zeit  eine  Bedeutung  erlangte,
die  mit  der  ursprünglichen  Bedeutung  gar  nichts  mehr  zu  tun  hat.
Abschnitt  16.
Räumliche  Verwahrung  der  Bestände.
Da  in  den  römischen  Urkunden  mit  peinlicher  Gewissenhaftigkeit ­
  der  Jahrgang  angegeben  wird,  zu  dem  das  betreffende
Korn  gehört,  so  folgt  schon  aus  dieser  Tatsache,  daß  die  Jahrgänge ­
  getrennt  gelagert  wurden.  Die  räumliche  Trennung  ist
überdies  aus  inneren  Gründen  notwendig.  Zunächst  fällt  jeder
Jahrgang  in  Güte  und  äußerer  Beschaffenheit  anders  aus;  eine
Mischung  zweier  Jahrgänge  ist  daher  nicht  ratsam.  Auch  die  Haltbarkeit ­
  des  älteren  Jahrganges  ist  geringer  und  spricht  gegen  die
Mischung  mit  dem  jüngeren  Jahrgange.  Darum  war  man  bestrebt,
den  älteren  Jahrgang  (toO  ôieXpXuGÔTOç  Itouç)  aus  dem  Speicher
tunlichst  abzustoßen,  bevor  man  den  neuen  Jahrgang  (toO  èvecrrúJTOç
Itouç)  angriff.  Trotzdem  müssen  zeitweise,  wie  bereits  S.  65  hervorgehoben ­
  wurde,  zwei  verschiedene  Jahrgänge  gleichzeitig  nebeneinander ­
  im  Speicher  vorhanden  gewesen  sein;  der  ältere  Jahrgang ­
  freilich,  wie  zu  vermuten  ist,  in  sehr  geringen  Mengen.
Diese  Verhältnisse  gelten  auch  für  die  Giroguthaben.  Es
entsteht  aber  in  dieser  Hinsicht  die  neue  Frage:  wie  die  Lage-
            
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