Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  16.  Räumliche  Verwahrung  der  Bestände,

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Kaufweizen  gegenüber  dem  heimischen  Weizen  stark  minderwertig ­
  und  sein  Marktpreis  im  Faijum  trotz  aller  Beikosten  noch
geringer  als  der  Marktpreis  des  heimischen  Weizens  h
Aus  den  angeführten  Stellen  der  Londoner  Papyrus  ist  zu
entnehmen,  daß  der  Kauf  weizen,  was  an  sich  auch  wahrscheinlich ­
  ist,  ohne  Kennung  des  Jahrganges  in  den  Handel  kam.
Wenn  in  P.  Teb.  II  369  daneben  der  Jahrgang  bezeichnet  wird,
mag  das  eine  Gedankenlosigkeit  des  Papyrusschreibers  sein.
Auch  im  Getreide-Girowesen  spielt  die  Güte  des  Getreides
keine  Rolle.  Würde  die  Güte  irgendwie  in  Frage  kommen,  so
würde  das  in  den  Giroanweisungen,  in  den  Speicherbescheinigungen
über  Girozahlungen  und  in  den  zahlreichen  anderen  Urkunden
hervortreten.  Außerdem  ist  ein  Fernverkehr  im  Getreide-Girowesen
(vgl.  Abschn.  22  und  23)  nur  dann  möglich,  wenn  eine  Unterscheidung ­
  in  der  Güte  des  Getreides  grundsätzlich  ausgeschlossen
wird.  In  allen  Privatverträgen  wird  stets  nur  die  Artabenzahl  für
Weizen  oder  Gerste  ausbedungen,  niemals  wird  die  Bedingung
gestellt,  daß  das  Getreide  von  dem  und  dem  Acker  oder  von  der
und  der  Güte  sein  solle.
Wahrscheinlich  hat  man  den  Standpunkt  eingenommen,  daß  ein
Acker,  wenn  er  Weizenacker  war,  einen  Weizen  hervorbrachte,
der  im  allgemeinen  jedem  anderen  Weizen  gleichwertig  war;  anderenfalls ­
  verwendete  man  den  Acker  nicht  zum  Anbau  von  Weizen.
Diesen  Ausführungen  scheint  nur  die  Giroanweisung  P.  Lips.
I  112  (123  n.  Chr.)  zu  widersprechen  (vgl.  den  Textim  Abschn.  24);
dort  liest  Wilcken,  Archiv  IV  S.  485:  óiáffteiXov  —  Aibupijui  —
TTpeÍMaç  dpiaßa?  x  und  knüpft  daran  die  Vermutung,  das  npeípa
(=  prima)  die  erste  Güte  bezeichne.  Wäre  das  richtig,  so  müßten
die  Giroguthaben  der  einzelnen  Guthaber  nicht  nur  unter  sich  und
nach  Jahrgängen,  sondern  auch  noch  nach  der  Güte  der  einzelnen
Getreidesorten  räumlich  geschieden  worden  sein.  Damit  würde  die
Zahl  der  getrennten  Kammern  abermals  erheblich  wachsen.  Ich
glaube  nicht,  daß  das  der  Fall  war,  da  sonst  —  wie  erwähnt  —  in
den  zahlreichen  Girourkunden  die  Güte  viel  öfter  zu  finden  sein
müßte.  Vielleicht  bedeutet  das  Tcpeípaç  nur,  daß  das  Getreide  in  guter
Beschaffenheit  (nicht  verunreinigt  od.  dgl.)  angeliefert  werden  solle.
Wenn  nun  das  heimische  Getreide  nicht  nach  der  Güte,,
sondern  lediglich  nach  dem  Jahrgange  unterschieden  wird,  liegt
‘  Vielleicht  geschah  die  Einfuhr,  wie  Spiegelberg  vermutet,  namentlich
in  schlechten  Erntejahren.
            
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