Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IL  Korn-Giroverkehr.

Betrag  (zum  Ankauf)  von  6*/2  Artaben  Weizen  erhalten  unter  dem
Bedinge,  daß  ich  (diese  Weizenmenge)  an  den  Staatsspeicher  einzahle; ­
  die  Quittung  (des  Speichers)  werde  ich  dir  einhändigen.'^
Der  Preis  der  6V2  Artaben  Weizen  stand  fest,  deshalb  brauchte
N.  die  Höhe  der  empfangenen  Geldsumme  in  dieser  Quittung  nicht
besonders  anzugeben.  Auch  hier  ist  zu  beachten,  daß  die  Zahlung
an  den  Speicher  eine  Selbsteinlage  sein  muß,  weil  anderenfalls
angegeben  worden  wäre,  wofür  die  Zahlung  geschieht.
Ob  es  bestimmte  Vorschriften  über  die  Höhe  der  Stammguthaben ­
  gab,  und  ob  ein  Mindestbestand  gefordert  wurde,
wissen  wir  nicht.  Nach  P.  Lips.  1117  (175/6  n.  Ohr.)  scheint  es,
daß  man  im  neuen  Jahre,  einige  Zeit  vor  Beginn  der  neuen  Ernte,
sobald  man  seine  Zahlungen  in  Getreide  sämtlich  abgewickelt
hatte,  auch  sein  Guthaben  in  Hinsicht  der  vorjährigen  Ernte  ausschöpfen ­
  konnte;  das  war  auch  für  den  Speicher  von  Vorteil,
der  nun  Raum  gewann  für  die  neue  Ernte.  Der  Papyrus  ist  eine
Giroanweisung  und  lautet:
Zapain'ujv  Aiorévouç  ctitoXótoiç  Méivr)  MéeriÇ^  x^ípEiv.
AiacTTeíXaie  âç  Ix^ié  pou  Xoittúç  èv  Gépaii  toO  òieXGóv-(toç)
  le^  (êiouç)  AòXripíou^  ’Avtiuvívou  toO  Kopíou  nupoO
dprdßrig  ppicru  léiapTov  xoívikuç  òúo,  T((veTai)  (dpraßri)
(rípicTu  Tétaprov)  x(oíviKeç)  ß.  ("Erouç)  iC  AuppXiou  Avruuvív(oij)
  KaííTapoç  toO  Kupíou,  Töß[i  x].
Die  Worte  âç  Ix^xé  pou  Xoittúç  drücken  deutlich  aus,  daß  es
sich  um  den  restlichen  Bestand  handelt.  Sarapion  schöpft  hier
im  fünften  Monate  des  neuen  Jahres  den  Rest  seines  vorjährigen
Guthabenbestandes  aus.  Da  er  nicht  angibt,  an  wen  der  Speicher
diesen  Rest  zahlen  soll,  ist  er  wohl  selber  der  Empfänger.  Sarapion
gibt  darnach  eine  Anweisung  zur  Zahlung  an  sich  selber.
Von  restlicher  Ausschöpfung  handelt  auch  P.  Oxy.  III  613
(um  155  n.  Chr.):  òiéaT(aXKev)  —  Xoin(òv)  Gép(a)  (apTÜßpv)  a.
Abschnitt  18.
Einlage  von  Pachtzinsen.
Das  Giroguthaben  wächst  nicht  nur  durch  Selbsteinlage,  sondern ­
  auch  dadurch,  daß  der  Guthaber  seine  ausstehenden  Forderungen ­
  durch  Kornzahlung  auf  sein  Guthaben  begleichen
‘  seil.  TOirapxíaç.
®  vgl.  die  Berichtigung  von  Wileken,  Archiv  IV,  S.  486.
®  1.  AùpnXiou.
            
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