Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher ttypothcfcenbanKijfe'S| 
Bayerische Hypotheken» und WechseJbaok Rheinische Hypothelw»»? 
Frankfurter Hypothekenbank Süddeutsche Boden er ?“|8 
Pfälzische Hypothekenbank Würitetnbergwche Hyjn 
Für diesen Goidpfandbrief ist die ■; 
das Gold'Hypcthekenreghiev elngctragea. 
Frankfurt a. M., T. *f. JZH. 13/n 
indih'fiMiSfeg« Deckung vorhanden und 
Hingetragen im Register Seite 57 
Zu diesem Pfandbriefe gehört ein Ziuascbelnbogcn nebst HmeuerungMihein. 
Beilage 3. 8°/ 0 ßolöpfanbbrief. 
Qeorg Obst, Oelö», Bank- und Börsenxvesen 
8% 
April — Oktober 
Nicht rückzahlbar vor 1. April 1928 
1000 Goldmark 
358,420 Gramm Feingold 
Reihe 2 
Buchstabe C Jß 2 81 0 
8°|o Goidpfandbrief 
frankfurter hppothekenbank 
Der »taati. bestellte Treuhänder 
Die Frankfurter Hypothekenbank schuldet dem Inhaber dieses Gottpkomdbri<^c-, 
den Geldwert in Rcidsswährung von 
TAUSEND GOLDMARK 
— 358,420 Gramm Feingold nach dem Reichsmünzgesctzvom 1, Juni 1909/30. August 1934. 
Dieser Goidpfandbrief ist vom 1. April 192.5 ab mit 8% jährlich verzinslich. 
Die Einsen sind halbjährlich am 1. April und 1, Oktober zahlbar. Der Geldwert von 
Kapital und Einsen bemißt sich nach dem amtlich festgestellten Londoner Goldpreis. 
Die Zahlungen werden in Deutscher Rekhswährung geleistet:. Die Umrechnung in die 
Deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung 
London auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem ersten Tage de« dehn 
Fälligkeitstage vorausgegangenen Monats. 
Der Goidpfandbrief ist seitens des Inhabers unkündbar und wird von der 
Frankfurter Hypothekenbank nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen 
zurückgezahlt 
Frankfurt a. M, April 19 25' 
FRANKFURTER HYPOTHEKENBANK 
Der Aufsicht seist Der Vorstand 
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