Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher ttypothcfcenbanKijfe'S|
Bayerische Hypotheken» und WechseJbaok Rheinische Hypothelw»»?
Frankfurter Hypothekenbank Süddeutsche Boden er ?“|8
Pfälzische Hypothekenbank Würitetnbergwche Hyjn
Für diesen Goidpfandbrief ist die ■;
das Gold'Hypcthekenreghiev elngctragea.
Frankfurt a. M., T. *f. JZH. 13/n
indih'fiMiSfeg« Deckung vorhanden und
Hingetragen im Register Seite 57
Zu diesem Pfandbriefe gehört ein Ziuascbelnbogcn nebst HmeuerungMihein.
Beilage 3. 8°/ 0 ßolöpfanbbrief.
Qeorg Obst, Oelö», Bank- und Börsenxvesen
8%
April — Oktober
Nicht rückzahlbar vor 1. April 1928
1000 Goldmark
358,420 Gramm Feingold
Reihe 2
Buchstabe C Jß 2 81 0
8°|o Goidpfandbrief
frankfurter hppothekenbank
Der »taati. bestellte Treuhänder
Die Frankfurter Hypothekenbank schuldet dem Inhaber dieses Gottpkomdbri<^c-,
den Geldwert in Rcidsswährung von
TAUSEND GOLDMARK
— 358,420 Gramm Feingold nach dem Reichsmünzgesctzvom 1, Juni 1909/30. August 1934.
Dieser Goidpfandbrief ist vom 1. April 192.5 ab mit 8% jährlich verzinslich.
Die Einsen sind halbjährlich am 1. April und 1, Oktober zahlbar. Der Geldwert von
Kapital und Einsen bemißt sich nach dem amtlich festgestellten Londoner Goldpreis.
Die Zahlungen werden in Deutscher Rekhswährung geleistet:. Die Umrechnung in die
Deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung
London auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem ersten Tage de« dehn
Fälligkeitstage vorausgegangenen Monats.
Der Goidpfandbrief ist seitens des Inhabers unkündbar und wird von der
Frankfurter Hypothekenbank nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
zurückgezahlt
Frankfurt a. M, April 19 25'
FRANKFURTER HYPOTHEKENBANK
Der Aufsicht seist Der Vorstand
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