Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Rentenbriefe  und  Landeskultnr-Rentenbriefe.
nter  Garantie  des  Staates  sind  die  preußischen  Renten-;
  c  f  c  (Rentenbank-Gesetz  von  1850)  ausgegeben.  Die  Natural-  und
Istleistungen,  zu  denen  in  früheren  Zeiten  die  Bauern  ihrem  Grundn
  gegenüber  verpflichtet  waren,  sind  durch  Vermittlung  des  Staates
este  Geldrentcn  umgewandelt  worden.  Die  Grundherren  haben  für
Verzichtleistung  auf  ihr  Privileg  Rentenbriefe  empfangen,
rend  die  von  ihren  Lasten  befreiten  Bauern  an  den  Staat  Geldrenten
Zahlen  haben,  die  zur  Verzinsung  und  Amortisation  der  Rentcnbriese
en.  Durch  Gesetz  vom  27.  Juni  1890  über  Rentengüter,  vom  7.  Juli
l  bctr.  die  Beförderung  zur  Errichtung  von  Rentengütern,  und  vom
»uni  1893  betr.  das  Auerbcnrecht  bei  Renten-  und  Ansiedlungsgütern,
m  die  Rentenbanken  wieder  neue  Tätigkeit  gefunden.  —  Gleicher
sind  die  Landrcntenbricfe  in  Sachsen,  die  Grundrenten-Ablösungs-'ldbriefe
  in  Bayern  usw.
sie  Landeskultur.Rentenbanken  (in  Sachsen,  Preußen,
(en,  Bayern  usw.)  haben  es  sich  zur  Aufgabe  gestellt,  Vorschüsse  zur
serung  (intensiveren  Bearbeitung)  des  Bodens  zu  gewähren.  Das
ißische  Gesetz  von,  13.  Mai  1879  gibt  u.  a.  als  Zweck  der  Landes-^.ur-Rentenbanken
  an:  Förderung  der  Bodenkultur,  insbesondere  Ent-Bewässerungen,
  Urbarmachungen,  Waldkultur,  Uferschntzanlagen,
egung  und  Unterhaltung  von  Deichen,  Wasserläufcn  usw.  Die  Mittel
zu  beschaffen  sie  sich  durch  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen,  der
ndeskultur-Rentenbriefe,  für  die  jedoch,  im  Gegensatz
^  )en  Rentenbriefen,  eine  Staatsgarantie  fehlt.
s)  E  i  s  e  n  b  a  h  n  -  P  r  i  o  r  i  t  ä  t  e  n.
ne  sind  Anleihen  der  Eisenbahngesellschaftcn  und  genießen,  wie  der
^  ne  Priorität  besagt,  hinsichtlich  der  Verzinsung  ein  Vorrecht  vor
Aktien;  vor  den  anderen  Gläubigern  aber  besteht  ein  Vorrang  nur
:  n,  wenn  eine  spezielle  Verpfändung  stattgefunden  hat.  Da  in  Deutsch.
;r->  die  Mehrzahl  der  Eisenbahnlinien  in  die  Verwaltung  des  Staates
cgegangcn  ist,  ist  die  Gattung  der  deutschen  Eisenbahn-Prioritäten
ezu  ausgestorbcn.  Für  die  Kapitalanlage  kommen  daher,  abgesehen
den  Obligationen  der  Kleinbahnen,  fast  nur  noch  die  a  u  s  l  ä  n  d  i  -
-E  e  n  Eisenbahn-Prioritäten  in  Betracht,  deren  Sicherheit  naturgemäß
verschieden  ist.
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